Das 2005 von Rot-Grün gegen heftige Vorbehalte von CDU/CSU und FDP eingeführte Instrument der elektronischen und öffentlichen Petitionen ist zum Erfolgsmodell des Deutschen Bundestages geworden. Schon allein die Zahlen sind beeindruckend: Mit mehr als 1,2 Millionen registrierten Nutzerinnen und Nutzern, vier bis fünf Millionen Seitenaufrufen pro Monat und insgesamt bislang mehr als 25.000 elektronischen Anliegen ist das ePetitionssystem zu einer wichtigen Säule der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern geworden. Am Sonntag gab der Präsident des Deutschen Bundestages im Rahmen des Tags der Offenen Tür des Parlaments den Startschuss für das erneuerte ePetitionssystems des Bundestages. An dieser Stelle weisen wir auf die wichtigsten Neuerungen hin.
Wir haben in der Grünen Fraktion intensiv am Grünen Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern („Whistleblowern“) gefeilt. Anschließend haben wir uns im Rahmen eines Fachgesprächs mit zahlreichen Gästen über unseren Grünen Gesetzentwurf ausgetauscht haben, den wir parallel online zur Diskussion gestellt und eine Mitarbeit an der Initiative ermöglicht haben. Hier findet Ihr einen ausführlichen Blogbeitrag. Seit Anfang November 2011 haben wir interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingeladen, den grünen Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern mit uns zu diskutieren. In Kürze werden wir nun unseren überarbeiteten Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen, weshalb wir die Arbeit an unserer Initiative nun beendet haben. Über den weiteren Verlauf der Diskussion und ähnliche Initiativen werden wir regelmäßig hier berichten.
Am 18. März 2012 findet im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Thema „Strukturwandel der politischen Kommunikation und Partizipation“ statt. Gäste sind herzlich willkommen. Im Vorfeld der Anhörung können Interessierte Fragen an die Sachverständigen richten. Die Projektgruppe „Demokratie und Staat“, auf deren Initiative die Anhörung zurückgeht, hat insgesamt sechs Sachverständige eingeladen, die im Rahmen der Anhörung zu Wort kommen werden.
Zwei fertiggestellte Texte sowie die Beratung weiterer Texte und der eingegangenen bei Adhocracy eingegangenen Bürgervorschläge – das ist das Ergebnis der Sitzung der Projektgruppe Demokratie und Staat vom 5. März 2012. Außerdem diskutierten die Mitglieder unter anderem über den Begriff Partizipation. An dieser Stelle berichtet Konstantin über die Sitzng und gibt einen kurzen Ausblick auf das weitere Programm der Projektgruppe.
Was ist der Unterschied zwischen einem Vollausschuss und einem Unterausschuss? Wie arbeitet eine Enquete-Kommission? Was unterscheidet eine Kleine Anfrage von einer schriftlichen Frage? Was ist ein Antrag, was ein Entschließungsantrag, was eine Große Anfrage? Diese und andere Fragen beantwortet das Handbuch "So arbeitet der Deutsche Bundestag", dessen neueste Ausgabe soeben erschienen ist und das wir all denen an´s Herz legen wollen, die bemüht sind, die oftmals komplexen Abläufe im Bundestag (noch) besser zu verstehen. Exemplare des Handbuchs und weitere Basisinformationen können ab sofort über das Online-Angebot des Bundestages kostenlos bestellt werden.
Missstände in Unternehmen oder Institutionen werden in vielen Fällen erst durch Hinweise einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (sogenannter „Whistleblowern“) aufgedeckt. Dennoch drohen Beschäftigten, die solche Missstände publik machen, häufig arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen. Hierdurch entsteht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Gewissenskonflikt, der durch die gesetzliche Verankerung des Whistleblower-Schutzes aufgelöst werden kann. Als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen reagieren wir auf dieses Schutzbedürfnis und wollen in Kürze eine eigene Gesetzesvorlage zur Verbesserung des Schutzes von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern in den Bundestag einbringen, die Änderungen sowohl im Arbeits- als auch im Beamtenrecht vorsieht. Am 30.11.2011 veranstaltet die Grüne Bundestagsfraktion ein öffentliches Fachgespräch zum Schutz von Whistleblowern und lädt alle Interessierten hierzu ein.
An diesem Wochenende hat der Parteitag der schleswig-holsteinischen Grünen (#ltwsh11) ein Wahlprogramm für die im Mai nächsten Jahres anstehende Landtagswahl beschlossen. Die Grünen sind somit die erste Partei in Schleswig-Holstein, die ein Wahlprogramm vorlegen. Das Programm ist das Ergebnis eines circa einjährigen Programmerstellungsprozesses. An dieser Stelle dokumentieren wir den netzpolitischen Teil des Landtagswahlprogramms, das in Kürze vollständig unter sh-gruene.de heruntergeladen werden kann.
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