Im September 2011 haben sich am Rande der UN-Generalversammlung in New York die Regierungen von knapp 50 Ländern auf Initiative der USA und Brasiliens offiziell zur Open Government Partnership (OGP) zusammengeschlossen. Formuliertes Ziel des Zusammenschlusses ist es, politische Offenheit, Transparenz und Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit der Zivilgesellschaft zu fördern. Die Bundesregierung sieht sich bislang, trotz einer innerhalb der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Ausdruck gekommenen, fraktionsübergreifenden Einigkeit bezüglich der zentralen Bedeutung des Themas für die moderne Wissens- und Informationsgesellschaft, außer Stande, der Initiative beizutreten und verweist darauf, sich zunächst auf die nationale Ebene konzentrieren zu wollen. Das ist angesichts der zunehmenden multilateralen Kooperation der internationalen Staatengemeinschaft in dem Bereich nicht nachvollziehbar und so fordern wir Grünen die Bundesregierung seit langem, wie zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, dazu auf, der Open Government Partnership beizutreten.
Am kommendem Montag, dem 25.06.2012, 13.00 Uhr wird sich der Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung (Tagesordnung als pdf)mit dem Thema „Entwicklung und Stand von Open Data Projekten“ beschäftigen. Interessierte können sich bis Freitag zu der Sitzung anmelden. Sobald der Fragenkatalog, der den Sachverständigen zur Beantwortung zugeleitet wird, vorliegt, werden wir hier darauf hinweisen. Auch bezüglich der Frage, ob die Sitzung gestreamt wird, werden wir berichten.
Die Projektgruppe "Demokratie & Staat" der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" hat sich in ihrer Sitzung am 21. Mai 2012 mit den letzten noch offenen Passagen ihres abschließenden Berichts beschäftigt: Die Mitglieder der Projektgruppe einigten sich auf eine gemeinsame Text-Version zur E-Justiz und in wesentlichen Teilen auch zu Open Data. Das Kapitel "Regieren und Verwalten in der digital vernetzten Welt: Chancen und Herausforderungen von E-Government" fand in der derzeitigen Fassung bislang keine fraktionsübergreifende Zustimmung. In einer weiteren Abstimmungsrunde wollen sich die Mitglieder in der nächsten Sitzung daher erneut mit dem Thema befassen.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist ein grüner Erfolg. Unser Einsatz für einen transparenten Staat und unser Kampf für das IFG haben sich gelohnt: Die geschaffenen voraussetzungslosen Auskunftsrechte werden von den Bürgerinnen und Bürgern immer stärker genutzt. Sie erwarten zu Recht, dass die vielfältigen Möglichkeiten des Internets genutzt werden. Weitere Reformen in Sachen IFG müssen dringend auf den Weg gebracht werden. Insbesondere brauchen wir die Aufnahme eines Informationsgrundrechts in das Grundgesetz, starke Open-Data-Verpflichtungen der Verwaltung und ein neues Informationsfreiheitsgesetz, mit dem verhindert wird, dass Behörden Informationen aufgrund eines zu weitgehenden Verständnisses von Betriebsgeheimnissen zurückhalten. Hierfür sprechen wir Grünen uns seit langem aus. Am 25. Mai 2012 beriet der Deutsche Bundestag in seiner 182. Sitzung über unseren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, in dem wir uns für die Aufnahme der Informationsfreiheit als Informationszugangsgrundrecht in Artikel 5 des Grundgesetzes aussprechen.
Open Data, die öffentliche Verfügbarkeit von Daten nach bestimmten Kriterien, stand im Mittelpunkt der Sitzung der Projektgruppe „Demokratie und Staat“ am 7. Mai 2012. Wer sollte seine (Roh-)Daten in maschinenlesbarer Form veröffentlichen? Wie können die Schutzinteressen Dritter berücksichtigt werden? Für welche Daten macht eine Veröffentlichung keinen Sinn? Diese und andere Fragen wurden im Rahmen der letzten Projektgruppensitzung diskutiert. Anb dieser Stelle berichtet Konstantin aus der letzten projektgruppensitzung und macht auf den weiteren Fahrplan der Projektgruppe aufmerksam.
Wir Grüne stehen für eine entschiedene, moderne Demokratiepolitik: für mehr Transparenz, Offenheit des Staates und den Wandel des Dialogs zwischen BürgerInnen und Staat und Verwaltung. Das Internet und moderne Kommunikationsmittel müssen dafür bestmöglich genutzt werden. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und auch im Bundestag einige Akzente setzen können. Statt uns auf unseren Loorberen auszuruhen, wollen wir deneingeschlagenen Weg konsequent fortführen und neu geschaffene Beteiligungsinstrumente in Zukunft weiter ausbauen.
Heute stellt der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, seinen zweijährigen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vor. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist ein grüner Erfolg. Unser Einsatz für einen transparenten Staat und unser Kampf für das IFG haben sich gelohnt. Dennoch müssen weitere Reformen des IFG dringend vorangebracht werden. Leider werden diese von Schwarz-Gelb auch weiterhin planmäßig verschleppt.
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