Mit der Einbringung des Gesetzes zur Erleichterung von Volksbegehren hat die Rot-Grüne Regierung in Nordrhein- Westfalen am 25. Februar den Startschuss für ihre große Demokratieoffensive gegeben. Mit dem Gesetzentwurf zur Erleichterung von Volksbegehren kommen wir der Grünen Kernforderung nach mehr demokratischen Beteiligungsrechten nach.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hat in den letzten Monaten für großen Gesprächsbedarf und intensive Debatten gesorgt. Nachdem der Landtag den letzten Entwurf einstimmig abgelehnt hat, wollen die Grünen in NRW nun die Chance ergreifen und zusammen mit Euch über die Ausgestaltung eines zukunftsfähigen Jugendmedienschutzes im Netz und das weitere Vorgehen in Sachen JMStV diskutieren.
Am Sonntag, den 14. November 2010, fand in der Stadthalle von Mülheim der Landesparteirat der Grünen in NRW statt. Dort ging es unter anderem auch um den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Der Parteirat fasst einen Beschluss mit dem Titel „Zielführender Jugendschutz statt unüberlegter Gesetze“, der sich für einen „adäquater Umgang mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)“ ausspricht.
Wie wir alle wissen, müssen die 16 Landtage bis zum 31. Dezember 2010 darüber abstimmen, ob der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) in seiner novellierten Fassung am 1. Januar 2011 in Kraft tritt.
Hier eine erste kurze Bewertung des Entwurfs des Koalitionsvertrags von der SPD NRW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW. Der Vertrag soll am kommenden Wochenende auf entsprechenden Parteitagen beschlossen werden.
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