Nachdem vor wenigen Tagen die für die „Digitale Agenda“ zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes wirklich beachtenswerte Überlegungen zur Reform des Urheberrechts angestellt hat (Rede Neelie Kroes: Is copyright working?), erreicht uns heute die nächste positive Nachricht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 24.11. entschieden (Pressemitteilung des EuGH), dass Provider nicht per Sperrverfügungen verpflichtet werden können, gegen illegale Downloads ihrer Kunden vorzugehen. Dies, so das Gericht in seinem Urteil (pdf, 46 KB), würde gegen die EU-Grundrechte verstoßen. Wenig zielführende, rein repressive Durchsetzungsmechanismen in Sachen Urheberrecht haben, so scheint es mehr und mehr, in der EU keine Zukunft.
Bis auf Schleswig-Holsteins haben sich heute alle Bundesländer im Rahmen der in Lübeck stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz auf einen neuen Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags geeinigt. Leider konnte man bislang nirgend lesen, ob Netzsperren in dem neuen Vertragsentwurf enthalten sind oder nicht. Im Vorfeld der Unterzeichnung sickerte lediglich durch, dass in dem neuen Vertragstext keine Netzsperren mehr enthalten sein könnten. Diese Nachricht machte schnell die Runde. Derzeit ist von offizieller Seite noch nicht bestätigt, dass in dem neuen Vertragstext keine Sperren mehr enthalten sind. Wir können das aber hiermit tun. In der Tat sind in dem neuen Vertragswerk keine Netzsperren mehr vorgesehen. Das ist ein großer Erfolg. Ein Erfolg für all diejenigen, die sich immer wieder gegen den Einsatz des Instruments Netzsperren ausgesprochen haben. Ein Erfolg, auch für uns Grüne.
Heute wurde die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch verabschiedet. Mit der heutigen Abstimmung zeigt sich: Europa hat verstanden, dass eine Rechtsdurchsetzung im Internet nur durch mehr Kooperation zu erreichen ist, nicht mit rechtsstaatlich hochbedenklichen Sperrmechanismen. Die Verpflichtung zum Löschen kinderpornografischer Inhalte im Internet ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs. Mit der Entscheidung gegen verpflichtende Internetsperren ist ein erster Schritt weg von den Sperrplänen der EU-Kommission und einiger EU-Staaten gemacht worden. Die wenigen Mitgliedstaaten, die weiter Sperrmaßnahmen ergreifen wollen, müssen nun ein verhältnismäßiges und transparentes Verfahren mit Rechtsschutzmöglichkeit einhalten.
Schnell machte die Nachricht die Runde und wurde von verschiedenen Medien aufgenommen: Offensichtlich haben sich die Vertreter der Staatskanzleien darauf verständigt, dass im neuen Entwurf des Glückspielstaatsvertrags nicht mehr auf das Mittel der Netzsperren zurückgegriffen wird. Zunächst ist jedoch noch Vorsicht geboten. So wurde zwar schon vor geraumer Zeit - zumindest hinter vorgehaltener Hand - vermutet, dass zukünftige Entwürfe keine Netzsperren mehr enthalten könnten, gleichzeitig liegt aber auch heute noch immer kein neuer Entwurf vor. Sollte es tatsächlich so sein, dass Netzsperren nicht mehr im Vertragswerk enthalten sind, wäre dies zweifellos ein großer Erfolg - auch für uns Grüne.
Das Bundeskabinett hat am heutigen Dienstag den von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegten Aktionsplan 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung beschlossen. Wir Grünen setzen uns seit Anfang der Legislatur für eine einer mehrdimensional angelegten Gesamtstrategie ein, die sowohl den gesellschaftlichen Herausforderungen als auch den Besonderheiten des Netzes gerecht wird. Viel zu lang hat die Bundesregierung, auch weil sie sich in Diskussionen über das Placebo-Instrument Netzsperren erschöpft hat, hier nichts geliefert. Als Opposition werden wir das Vorgehen der Bundesregierung auch weiterhin intensiv verfolgen.
Gestern diskutierte der Deutsche Bundestag über einen "Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen". Die Reden wurden zu Protokoll gegeben. An dieser Stelle dokumentieren wir die Redebeiträge der einzelnen Fraktionen.
Heute ist ein guter Tag: Der Bundestag debattiert nach einer über zweijährigen Diskussion, etlichen Anhörungen und einem insgesamt viel zu langem Vorgehen endlich über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der endlich umsetzt, was die Opposition seit Anfang der Legislatur immer wieder fordert, nämlich die gesetzliche Grundlage, der sich als kontraproduktiv erwiesenen Netzsperren endlich zurückzunehmen - ein großer Erfolg all derjenigen, die sich in den letzten Jahren gegen das Placebo-Instrument Netzsperren ausgesprochen haben und ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer wirklich effektiven Strategie zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch, der auch im Netz dokumentiert wird.
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