Die Debatte um die EU-Gesetzgebung zur Prävention und zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern nimmt weiter Fahrt auf. Seit langem […]
Im Februar 2021 gründeten deutsche Anbieter von Internetzugangsdiensten gemeinsam mit Rechteinhabern die „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (im Folgenden: CUII). Dem […]
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat heute entschieden (Urteil vom 26. Juli 2018 […]
Kostenfrei und rechtssicher öffentliche WLANs nutzen - weltweit ist das eine verbreitete Selbstverständlichkeit, nur in Deutschland bekommen es nunmehr schon zwei Regierungen unter Kanzlerin Merkel nicht hin, eine praktikable und rechtsfeste Lösung für den unseligen Dauerbrenner der "Störerhaftung" vorzulegen. Seit Jahren scheitert die Bundesregierung auf geradezu tragikomische Weise an dieser so dringlichen und eigentlich nicht allzu komplizierten Reform des Telemediengesetzes und auch der jüngste Vorstoß aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird daran absehbar wohl nichts ändern: Denn dieser sieht neben einigen unentschlossenen Entlastungsschritten bei der Providerhaftung mit den nun erstmals gesetzlich geplanten Netzsperren eine folgenschwere Verschlimmbesserung vor.
Die Mehrheit der Abgeordneten im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat heute den Bericht zum Vorschlag für eine Anti-Terrorismus-Richtlinie von Berichterstatterin Monika Hohlmeier (Konservative) angenommen. Die Abgeordneten der Grünen/EFA-Fraktion haben eine klare Definition des Begriffs Terrorismus gefordert, konnten sich aber nicht durchsetzen und haben sich enthalten.
In einem ausführlichen Interview mit UdL-Digital nehme ich Stellung zu den netzpolitischen Herausforderungen in dieser Legislaturperiode, dem verkorksten netzpolitischen Start der Großen Koalition, den anhaltenden Diskussionen um die Beteiligung der Öffentlichkeit im neuen Internet-Ausschuss "Digitale Agenda", der geplanten Vorlage eben jener durch die Bundesregierung, die EU-Netzpolitik, den zahlreichen netzpolitischen Vereinen, die sich mittlerweile gegründet haben und unseren eigenen Positionen. Hier findet Ihr das Originalinterview. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.
Webseiten, die wie ehemals kino.to, nachweislich überwiegend illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten, dürfen laut einem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zukünftig nach richterlicher Anordnung gesperrt werden. Internet-Provider können demnach unter bestimmten Bedingungen verpflichtet werden, vergleichbare illegale Webseiten zu sperren. Das Urteil hat heute für teils höchst unterschiedliche Interpretationen gesorgt. Während die einen das Urteil und die in ihm eingezogenen Hürden begrüßen, warnen andere mit Blick auf das Urteil vor einer drohenden flächendeckenden Einführung von Netzsperren. In seinem Beitrag zeichnet Konstantin noch einmal die seit langem geführte Diskussion um die Sinnhaftigkeit, die Effektivität und mögliche kontraproduktive Wirkungen von Netzsperren nach und ordnet das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor diesem Hintergrund ein.
Archive