Heute sollte das Bundesinnenministerium für die Bundesregierung im Innenausschuss zum US-Überwachungsprogramm Prism Rede und Antwort stehen. Das Bundesinnenministerium will von dem Datenstaubsauger des US-Geheimdienstes NSA nur aus der Presse erfahren haben. Diese Behauptung ist und bleibt in hohem Maße unglaubwürdig. Die Existenz eines derartigen, seit vielen Jahren laufenden, Programmes dürfte schon aufgrund des üblichen Informationsaustausches zwischen den Geheimdiensten offenkundig gewesen sein. Der lapidare Verweis des Ministeriums auf den BND ist absolut unangebracht.
Heute Morgen wird sich der Innenausschuss mit #PRISM beschäftigen. Der Deutschlandfunk hat Konstantin heute Morgen auch noch einmal zu den NSA-Abhörpraktiken interviewt. Das Interview dokumentieren wir auch an dieser Stelle noch einmal.
Angeichts der Nicht-Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat bei der Neuregelung des Zugriffes auf Telekommunikations-Bestandsdaten hatte sich Konstantin am vergangenen Freitag enttäuscht gezeigt und vor allem die Haltung der SPD in dieser Frage kritisiert. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal meine Kritik.
Das Leistungsschutzrecht ist ein schwarz-gelbes Lobbyprodukt, das auch noch handwerklich völliger Pfusch ist. Es ist ein Geschenk an Springer und ein Verlust für die Pressevielfalt. Beim Leistungsschutzrecht hat die SPD als Korrektiv zum Merkel-Murks versagt. Rot-Grün hätte das Leistungsschutzrecht über den Vermittlungsausschuss verhindern können. Das hat die SPD vereitelt.
Anlässlich des fünften “Welttags gegen Internetzensur” hat die Organisation “Reporter ohne Grenzen” heute erneut ihre Liste der “Feinde des Internets” veröffentlicht. Ihn ihr finden sich zum ersten Mal nicht nur Staaten, sondern auch Unternehmen. Als grüne Bundestagsfraktion fordern wir die Bundesregierung seit langem dazu auf, Exporte deutscher und europäischer Überwachungs- und Zensursoftware an autoritäre und totalitäre Staaten zu kontrollieren und effektiv zu unterbinden. In Richtung Bundesregierung sagen wir: Die Zeit der Doppelzüngigkeit muss ein für allemal vorbei sein!
Während die Opposition seit langem vor den Auswirkungen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage warnt, mehren sich nun auch die kritischen Stimmen aus den Reihen der Koalition. Es ist erstaunlich, dass erst jetzt die Bedenken an einem Gesetz geäußert werden, das bereits seit sechs Monaten vorliegt und für massive Kritik auch von namhaften Wissenschaftler gesorgt hat. Die Bundesregierung hat sich beim Leistungsschutzrecht vollkommen verannt. Tabea und Konstantin haben die aktuellen Entwicklungen zum Anlass genommen und die Bundesregierung heute noch einmal dazu aufgefordert, endlich Abstand von dem höchst umstrittenen Projekt zu nehmen.
Heute hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in einer Pressemitteilung die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich das ELENA-Gesetz zurückzunehmen und alle bisher bei der Zentralen Speicherstelle (ZSS) gespeicherten Daten zu löschen. Hierzu haben wir die Bundesregierung immer wieder aufgefordert - und setzen nun nach.
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