In der vergangenen Sitzungswoche, am 21. Sept. 2015, fand die Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung statt. Wir hatten ausführlich über die Hintergründe der Anhörung, die geladenen Sachverständigen und die von Ihnen abgegeben Stellungnahmen berichtet. An dieser Stelle gibt Konstantin einen kurzen Ausblick auf das weitere parlamentarische Verfahren geben.
Nachdem der Europäische Gerichtshof Anfang April entschieden hat, dass die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit europäischem Recht vereinbar ist, sprach sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel für einen deutschen Alleingang und eine rasche Wiedereinführung der umstrittenen Datenspeicherung aus. Bundesjustizminister Heiko Maas kündigte hingegen an, dass es ohne eine entsprechende europäische Richtlinie keine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland geben werde. In einem kurzen “Netzpolitischer Einspruch” habe ich die Große Koalition aufgefordert, die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu begraben.
Die letzten Tage und Wochen haben noch einmal verdeutlicht: Sowohl Große Koalition als auch Bundesregierung wollen partout keine Aufklärung des nunmehr seit einem Jahr andauernden Überwachungsskandals. Anders ist die Blockade der Vernehmung des Zeugen Snowden durch den Bundestag und auch die Duckmäuserei des Generalbundesanwaltes nicht zu verstehen. Angesichts der Hinweise Edwards Snowdens, wozu er auszusagen bereit ist, erleben wir ein sträfliches Unterlassen der politisch Verantwortlichen. Die ideologische Verbohrtheit gegen den Daten- und Persönlichkeitsschutz und die Ignoranz der Merkel-Regierungen gegenüber Massenüberwachung und Spionage bedrohen Rechtsstaat und Grundrechte nachhaltig. Wenn Angela Merkel nicht als diejenige Kanzlerin in die Geschichtsbücher eingehen will, die unsere Verfassung auf dem Altar der nach Daten gierenden Sicherheitsbehörden opferte, muss sie schleunigst eine 180 Grad Kehrtwende vollziehen.
Am Donnerstag fand eine erste, wirklich denkwürdige – öffentliche – Expertenanhörung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Ausspäh- und Geheimdienstaffäre statt, bei der vor allem der Frage der rechtlichen Einordnung der bekannt gewordenen Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste inklusive des deutschen Bundesnachrichtendienstes nachgegangen wurde. Als Sachverständige geladen waren Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, der frühere Verfassungsrichter Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Matthias Bäcker von der Universität Mannheim. Für all diejenigen, die die Anhörung nicht live im Stream verfolgen konnten, dokumentieren wir an dieser Stelle die vollständige Anhörung als Video.
Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist zweifellos eine, wenn nicht die zentrale Frage der digitalen Bürgerrechtspolitik der letzten Jahre. Gerade haben die Befürworter der Massenspeicherung die nächste herbe schlappe einstecken müssen. Das Urteil ist auch eine Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung, die sich in ihrem Koalitionsvertrag für eine rasche Wiederauflage der VDS ausgesprochen hatte. Einen Plan B hat die Bundesregierung nicht. Ein erneuter jahrelanger Grabenkampf ist zu befürchten. In einem aktuellen Antrag fordern wir die Bundesregierung noch einmal dazu auf, sich endlich und ein für allemal von der Vorratsdatenspeicherung zu verabschieden und sich endlich in Brüssel gegen die entsprechende EU-Richtlinie einzusetzen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist zweifellos eine, wenn nicht die zentrale Frage der digitalen Bürgerrechtspolitik der letzten Jahre. Kaum eine Debatte hat so politisiert wie die um die Vorratsdatenspeicherung. Zurecht, denn die Haltung zur Vorratsdatenspeicherung ist so etwas wie der Lakmustest für den Umgang mit unseren Bürger- und Grundrechten. Galt dies bereits für die Zeit vor den Snowden-Enthüllungen gilt es für die Zeit danach umso mehr. Denn letztendlich ist auch die Vorratsdatenspeicherung nichts anderes als ein Instrument der anlasslosen und flächendeckenden Massenüberwachung. Morgen wird der EuGH sein seit langem erwartetes Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen.
Heute fand also die Debatte zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses im Plenum des Bundestages statt. Während der Debatte sprachen mein Kollege Hans Christian-Ströbele (stellvertretendes Mitglied) und ich (Mitglied und Obmann) für die Grüne Fraktion. In unseren Reden machten wir noch einmal unsere Kritik bezüglich des Nicht-Handelns der Bundesregierung klar, erklärten, warum es so wichtig ist, diesen Ausschuss nun tatsächlich einzusetzen und was wir uns von der sicherlich intensiven Arbeit erhoffen. Für alle, die der heutigen Debatte nicht folgen konnten, dokumentieren wir an dieser Stelle unsere Redebeiträge. Über die weitere Arbeit des Ausschusses, der heute mit den Stimmen aller Fraktionen im Anschluss an die Debatte direkt eingesetzt wurde, werden wir hier regelmäßig berichten.
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