Angesichts der Pläne verschiedener Regierungen, die derzeit in Verhandlung befindlichen EU-Datenschutzstandards aufzuweichen, welche sich aus einem von der britischen Bürgerrechtsorganisation statewatch.org geleakten […]
Die Fraktion hat heute eine Aktuelle Stunde zum Thema ,,Pläne der Bundesregierung für einen nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung" beantragt. Dazu hat Britta Haßelmann als erste Parlamentarische Geschäftsführerin noch einmal folgendes klargestellt: Die anlasslose Speicherung von personenbezogenen Daten stellt einen gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte jedes Einzelnen dar. Sie schafft aber keinesfalls mehr Sicherheit. Wer Menschen wirksam schützen will, braucht nicht mehr Daten, sondern mehr qualifiziertes Personal, das die jetzt bereits vorhandenen Daten und Informationen auswerten kann.
Justizminister Heiko Maas hat anlässlich des heutigen "Safer Internet Day" den Schutz persönlicher Daten bei digital vernetzten Autos angemahnt. Maas warnte vor dem gläsernen Autofahrer und forderte die Hersteller zur Datensparsamkeit auf. Wir begrüßen, dass sich nun auch der Bundesjustizminister endlich mit dem Thema „Datenschutz im Auto“ beschäftigt. Dafür wird es auch höchste Zeit. Während sich die Bundesregierung mit reiner Symbolpolitik begnügt, diskutiert wir im Rahmen eines Fachgesprächs mit zahlreichen Expertinnen und Experten über unsere Konzepte für einen verbesserten Datenschutz im und um immer weiter vernetzte Autos und Autobahnen.
Spätestens nach #CharlieHebdo ist die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung wieder voll entbrannt. Seit langem herrscht Verwirrung bezüglich der Frage, ob die Europäische Kommission an einer neuen Richtlinie arbeitet. Auch wir hatten die Große Koalition in der vergangenen Woche vor dem Hintergrund eines weiter schwelenden innerkoalitionären Konflikts um die Vorratsdatenspeicherung gefragt, ob ihres Wissens nach die Europäische Kommission derzeit an einer entsprechenden Richtlinie arbeite. Diese Frage ist vor dem Hintergrund, dass sich CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf die Umsetzung der Richtlinie verständigt hatten, von großer Bedeutung. Während die Union weiter für die Vorratsdatenspeicherung trommelt, verweist die SPD auf die nicht existente Richtlinie und einen damit auch nicht bestehenden Umsetzungsbedarf in Deutschland. Vor diesem, aber auch vor dem Hintergrund, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) angekündigt hat, notfalls einen eigenen Entwurf vorzulegen, ist die Frage des Diskussionsstandes auf europäischer Ebene natürlich von großer Bedeutung.
Heute hat der Suchmaschinenanbieter Google angekündigt, ab dem 09. Oktober 2014 die Snippets aus den Ergebnissen der in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage zu entfernen. Dieser Schritt hatte sich bereits abgezeichnet. Gemeinsam mit meiner Kollegin Renate Künast, der Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages, habe ich heute das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Leistungsschutzrecht kritisiert. Das Leistungsschutzrecht hat den Verlagen nichts gebracht, aber den Nutzerinnen und Nutzern geschadet. Es gehört abgeschafft.
Der Justizminister spricht mit doppelter Zunge: Den Verlegern versprach er das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu verschärfen. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage klingt das ganz anders. Die Bundesregierung spricht nur noch von einer Evaluation. Und noch dazu von einer „ergebnisoffenen“. Und diese Evaluation will die Bundesregierung erst umsetzen, wenn „hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechtes vorliegen“. Es ist also völlig offen, wann dieser Tag gekommen sein wird. Offenbar wollte sich Minister Maas bei den Verlegern nur beliebt machen und seine Ankündigungen sind nicht viel mehr als heiße Luft.
Ende Juni hat Bundesjustizminister Heiko Maas am 24. Juni 2014 gegenüber Zeitungsverlegern eine Verschärfung des hochumstrittenen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Aussicht gestellt. Im Wahlkampf klang das noch anders. Damals wollte SPD-Spitzenkandidat Peer Steinbrück das Gesetz noch „weg haben“. Im Koalitionsvertrag steht nichts mehr von dieser Position; dort ist von einer Evaluation die Rede. Wir GRÜNE haben – auch deshalb - vergangene Woche eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wir möchten aber nicht nur von den Plänen zur Evaluation, Überarbeitung oder Verschärfung des Gesetzes wissen, sondern haben vor allem auch nach den Folgen des bestehenden Gesetzes gefragt. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes vor etwa einem Jahr war offensichtlich, dass dieses Gesetz Rechtsunsicherheit und Klagen mit sich bringen wird. Diese sind inzwischen auch eingetroffen.
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