Gestern fand die Anhörung zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Rechtsausschuss des Bundestages statt. Über die Anhörung und unserere Bemühungen, diese in einen größeren Raum zu verlegen und einen Stream zu realisieren, hatten wir ja bereits ausführlich berichtet. Zur gestrigen Anhörung und der Notwendigkeit weiterer Beratungen des umstrittenen Leistungsschutzrechts haben Tabea und Konstantin heute noch einmal folgendes erklärt.
Seit Anfang der Legislatur wird über die Sinnhaftigkeit eines Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnissen im Internet diskutiert. Wusste man über Jahre nicht, worüber man eigentlich überhaupt diskutiert, liegt seit kurzem ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes der schwarz-gelben Bundesregierung vor, über den in erster Lesung bereits im Plenum des Bundestages diskutiert wurde. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nun Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses, die mit neun Sachverständigen am Mittwoch, 30. Januar 2013 stattfinden wird. Konstantin berichtet über den letzten Stand der Anhörung des Rechtsausschusses.
Die Auseinandersetzungen um das Leistungsschutzrecht haben in dieser Woche einen neuen Höhepunkt erreicht. Im Bundestag wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, der die Verlinkung von Suchmaschinen auf Verlagsangebote einschränken soll. Das sehen viele kritisch – auch die grüne Grüne Bundestagsfraktion. Sissi Pitzer hat Konstantin am 2. Dezember 2012 für das MedienMagazin des Radioangebotes des Bayrischen Rundfunks Bayern 5 aktuell zum Leistungsschutzrecht, zum Datenschutz, zur Netzneutralität und zur schwarz-gelben Netzpolitik insgesamt interviewt. Das gut siebenminütige Interview kann direkt auf den Seiten von Bayern 5 aktuell nachgehört werden. Wie immer gilt: Über Eure Kritik und Eure Anregungen freue ich mich.
Als vor ein paar Wochen der eco Verband Politikerinnen und Politiker der verschiedene Fraktionen über das Leistungsschutzrecht diskutieren ließ, gab Sigfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses, noch zu Protokoll, dass das Leistungsschutzrecht eine „Mogelpackung“ und ein "Taschenspielertrick" sei und zudem keinen Erfolg verspreche. Dennoch hat die Bundesregierung nun einen ersten Entwurf zur ersten Lesung vorgelegt. Ihr Plan, über das hoch umstrittene Vorhaben nicht zu debattieren, ist nach hinten los gegangen. Hier könnt Ihr das Video der Plenardebatte nachschauen und Euch über das weitere Vorgehen in Sachen Leistungsschutzrecht informieren.
Zur aktuellen Debatte Leistungsschutzrecht haben sich heute Tabea als medienpolitische Sprecherin und Konstantin als netzpolitischer Sprecher zu Wort gemeldet und noch einmal klargestellt, dass wir uns gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage aussprechen, wie es die Bundesregierung im aktuellen Gesetzesentwurf vorschlägt. Und wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, seit es ihn gibt. Wir haben ihn gründlich geprüft und aufgrund dessen unsere Position bezogen. Wir sind nicht erst seit gestern oder aufgrund irgendwelcher Kampagnen gegen das Leistungsschutzrecht. Wir lassen uns nicht vor irgendeinen Karren spannen. Wir lehnen das Leistungsschutzrecht ab, weil wir die vielfältigen Auswirkungen des Gesetztes für fatal halten.
Als Tabea vor ein paar Wochen beim eco Verband über das Leistungsschutzrecht diskutierte, teilte sie sich das Podium unter anderem mit Sigfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses und CDU-Mitglied. Dort sagte er so erstaunliche Dinge wie, dass das Leistungsschutzrecht eine „Mogelpackung“ sei und keinen Erfolg verspreche. Viele in Union und FDP teilen heimlich die Meinung von Herrn Kauder. Vielleicht ist das der Grund, warum die Koalition das Leistungsschutzrecht in der kommenden Sitzungswoche nicht debattieren möchte, sondern nur „zu Protokoll“ verstecken will. Aber eins ist klar: Weder eine Protokoll-Debatte, noch das Leistungsschutzrecht selbst ist mit uns GRÜNEN zu machen.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird auch mit dem dritten Entwurf nicht besser. Dieses Gesetz schießt weiterhin am Ziel der Bundesregierung vorbei. Es wird klamme Presseverlage nicht retten und Journalisten kaum Einnahmen bescheren, stattdessen aber die Vielfalt im Netz einschränken. Die Verlage sind auf Besucher auf ihren Seiten angewiesen, die ihnen die Suchmaschinen bringen. Jetzt aber droht Ihnen die Herausnahme aus den Suchmaschinenangeboten. Viel verloren, nichts gewonnen. Den heutigen Kabinettsbeschluss kommentieren Tabea und Konstantin
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