Gestern war es also soweit, der Rechtsausschusses des EU-Parlaments hat im Rahmen einer Abstimmung zur Urheberrechtsreform auch über Uploadfilter und […]
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages wird am Mittwoch, dem 17. Februar 2016 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber-und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) durchführen. Auf den Seiten des Rechtsausschuss finden sich Informationen für diejenigen, die der Anhörung live beiwohnen wollen.
Gestern fand als erste von insgesamt drei Anhörungen des Ausschusses „Digitale Agenda“ bis zum Ende des Jahres statt. Diesmal ging es um das Thema Open Data, mit dem sich der Deutsche Bundestag seit Jahren intensiv beschäftigt. Hier findet Ihr alle Infos zum gestrigen Fachgespräch zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der wirklich interessanten und ergebnisorientierten Expertenanhörung.
Heute wurde im Plenum des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit die Richtlinie über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt angenommen. In den letzten Jahren mussten Verwertungsgesellschaften europaweit viel Kritik einstecken, zu Recht: Es gibt einen dringenden Reformbedarf, was demokratische Mitbestimmung, Transparenz, good governance und digitales Management der Verwertungsgesellschaften angeht. Die EU Kommission hat im letzten Jahr - mit großer Verzögerung - das Thema aufgegriffen und einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Als Vizepräsidentin des Kulturausschusses im Europäischen Parlament freut sich Helga Trüpel über den heutigen Beschluss und skizziert grüne Verhandlungserfolge.
Die geplante automatisierte Überprüfung von schulischen Datenbeständen auf möglicherweise unzulässig kopierte Schulbücher wirft eine Reihe von Fragen auf, vor allem datenschutzrechtliche, aber auch urheberrechtliche sowie Fragen nach dem eigentlich Sinn einer solchen Vereinbarung. Die Verantwortlichen in den Kultusministerien sind in der Pflicht, die Verhältnismäßigkeit ihres geplanten Vorgehens zu erklären und den Einsatz der entsprechenden Software ohne ausreichende Schutzmechanismen und nötigen Transparent zu verhindern. Die Verlage sind in der Pflicht, sich an der Beantwortung dieser essentiellen Fragen der digitalen Welt zu beteiligen. Statt auf rein repressive Instrumentarien zurückzugreifen, müssen sich sie sich die Frage stellen, wie durchtragende Antworten auf die vor Ihnen liegenden Herausforderungen des digitalen Zeitalters aussehen könnten.
CC-Lizenzen eröffnen Urhebern größere Flexibilität und Freiheit im Umgang mit ihren Werken. Sie sind damit auch eine wichtige Antwort auf das grundlegend veränderte Arbeitsumfeld Internet, für das unser bisheriges, viel zu kompliziertes Urheberrecht in vielen Punkten nicht mehr den Bedürfnissen der Urheber entspricht. An Stelle eines Alles oder Nichts der Rechtegewährung erlauben die Standard-Lizenzverträge unkompliziert differenzierte Festlegungen. Damit werden mehr Inhalte einer sichtbaren rechtlichen Klärung zugeführt und die Weiterverwendung und Weiterverarbeitung zumindest mittelbar unterstützt. Wir Grüne unterstützen seit langem neue Modelle und Initiativen für eine möglichst weite Verbreitung von Wissen und zur Schaffung kreativer Leistungen. Ein ganz entscheidender Baustein, diesen Zielen näher zu kommen sind für uns Creative Commons-Lizenzen für digitale Informationsgüter.
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