Im Oktober haben die meisten der in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage nun doch entschieden, dass sie in der Google-Suche weiterhin auch mit den Snippets ihrer Texte gefunden werden wollen. Deshalb haben nun auch fast alle in der VG Media vertretenen Verlage eine widerrufliche Einwilligung an Google dazu erteilt, dass Google ihre Verlagsinhalte in Snippets weiterhin wie üblich anzeigen darf – und zwar gratis. Damit ist allzu deutlich geworden, dass das Leistungsschutzrecht ein sinnloses Gesetz ist und nicht die von der Regierung erhoffte Wirkung erzielt - als Einnahmequelle für Presseverlage. Das Gesetz hat allerdings die Quelle nicht zum Sprudeln gebracht, stattdessen aber für Rechtsunsicherheit gesorgt und kleinen Anbietern von Suchmaschinen und Aggregatoren die Geschäftsgrundlage entzogen.
Die Diskussion über die Störerhaftung bei WLan wird seit Jahren äußerst intensiv geführt. Seit langem liegen deutliche Aufforderungen einzelner Länderparlamente, des Bundesrats, der Justizministerkonferenz und vielen anderen vor, die alle das gleiche Ziel verfolgen, nämlich die durch ein Urteil des BGH im Jahr 2010 entstandene Rechtsunsicherheit zu beheben und die im Telemediengesetz (TMG) vorgesehene Providerprivilegierung auszuweiten. Auch im Bundestag war die Störerhaftung in den letzten Jahren wieder und wieder Gegenstand intensiver Diskussionen, sowohl im Plenum als auch in den Fachausschüssen. Eigentlich besteht zwischen den Fraktionen seit langem Einigkeit, die bestehende Rechtsunsicherheit zu beheben. Dennoch schafft es die Bundesregierung seit Jahren nicht, sich hierzu durchzuringen. Netz- aber vor allem auch auch wirtschaftspolitisch ist dies ein wahres Trauerspiel. Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke legen wir nun einen Gesetzesentwurf vor.
Heute fand die nächste reguläre Sitzung des Ausschusses statt, in der, um es gleich vorweg zu nehmen, auch diesmal leider keine Einigung bezüglich der Transparenz der Sitzungen und der Ermöglichung von Beteiligung zwischen den Fraktionen erreicht werden konnte. Gemeinsam mit der Fraktion der Linken hatten wir im Zuge der heutigen Sitzung einen entsprechenden Antrag zur grundsätzlichen Öffentlichkeit der Sitzungen gestellt. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Großen Koalition vertagt, so dass die Debatte um die Öffentlichkeit des Ausschusses uns auch in den nächsten Wochen erhalten bleibt.
Die Diskussion über die Störerhaftung bei WLan wird seit Jahren intensiv geführt. Es liegen seit langem mehrere, sehr deutliche Aufforderungen einzelner Länderparlamente, des Bundesrats, aber zum Beispiel auch der Justizministerkonferenz etc. vor, die alle das gleiche Ziel verfolgen, nämlich die bestehende Rechtsunsicherheit zu beheben und die im Telemediengesetz vorgesehene Privilegierung auszuweiten. Genauso liegen derzeit verschiedene Initiativen hierzu im Bundestag vor. Heute haben sich eine nicht unerhebliche Anzahl von Menschen bei uns erkundigt, warum wir uns denn beim Antrag der SPD enthalten hätten. Einige freundlicher, andere weniger.
Gestern Abend beriet der Bundestag in erster Lesung zwei Initiativen, die beide das Ziel verfolgen, Betreiber von öffentlichen WLANs von der Störerhaftung auszunehmen. Ähnliche Initiativen legten vorher bereits die Justizministerkonferenz und der Bundesrat vor. Während die SPD nun einen weiteren Antrag hierzu vorlegte, machte die Fraktion Die Linke "Nägel mit Köpfen" und legte einen konkreten Gesetzesentwurf vor, der das Ziel verfolgt, das Telemediengesetz (TMG) zu ändern. Als Grüne, das könnt Ihr meiner unten stehenden Rede, die wir hier dokumentieren, entnehmen, begrüßen wir die beiden Initiativen. Wir hoffen, dass die Bundesregierung, die dies bereits angekündigt hat, sich nun ebenfalls dem Problem der großen Rechtsunsicherheit bei Betreibern von WLAN-Netzwerken annimmt und behalten uns gleichzeitig vor, im Zuge der nun beginnenden parlamentarischen Beratungen noch einen eigenen konkreten Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.
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