Immer wieder werden wir in letzter Zeit nach dem aktuellen Stand der parlamentarischen Beratungen in Sachen Vorratsdatenspeicherung gefragt, daher an […]
Heute Bundestagspräsident Lammert entschieden, die von der Opposition beantragten Sondersitzungen des Untersuchungsausschusses nicht zu genehmigen. Kanzlerin Merkel und ihre Minister haben in den vergangenen Tagen vollständige Aufklärung der BND-Affäre versprochen. Der Untersuchungsausschuss hat die derzeitigen Diskussionen ausgelöst, die nun zur weitreichenden Einstellung der sich als hochproblematisch erwiesenen Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen NSA geführt haben. Er muss der Ort der weiteren Aufklärung sein.
Das 2005 von Rot-Grün gegen heftige Vorbehalte von CDU/CSU und FDP eingeführte Instrument der elektronischen und öffentlichen Petitionen ist zum Erfolgsmodell des Deutschen Bundestages geworden. Schon allein die Zahlen sind beeindruckend: Mit mehr als 1,2 Millionen registrierten Nutzerinnen und Nutzern, vier bis fünf Millionen Seitenaufrufen pro Monat und insgesamt bislang mehr als 25.000 elektronischen Anliegen ist das ePetitionssystem zu einer wichtigen Säule der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern geworden. Am Sonntag gab der Präsident des Deutschen Bundestages im Rahmen des Tags der Offenen Tür des Parlaments den Startschuss für das erneuerte ePetitionssystems des Bundestages. An dieser Stelle weisen wir auf die wichtigsten Neuerungen hin.
Das Bundesverfassungsgericht und der Gesetzgeber stehen in enger und keineswegs spannungsfreier Beziehung: Stärkt das Gericht die Rechte des Gesetzgebers, vor allem gegenüber der Regierung, ist der Gesetzgeber erfreut. Hebt das Gericht Gesetze auf, die der Gesetzgeber beschlossen hat, wie es zuletzt mehrfach der Fall war, ist er verärgert. Macht das Gericht dem Gesetzgeber konkrete Vorgaben für ein Gesetz, ist er einerseits dankbar, weil er damit verfassungsrechtlich sicheren Boden unter den Füßen hat. Andererseits sieht er sich in seinem politischen Gestaltungsspielraum eingeschränkt. Wie kann unter diesen Rahmenbedingungen die Beziehung zwischen dem Bundesverfassungsgericht, das im September dieses Jahres sein 60jähriges Jubiläum beging, und dem Gesetzgeber lebendig weiterentwickelt werden? U.a. auch diese Frage stand heute im Fokus einer im Rahmen der vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages organisierten Vortragsveranstaltung zum Thema "Das Bundesverfassungsgericht und der Gesetzgeber".
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