Der von CDU/CSU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf zum Melderecht war eine atemberaubende Mischung aus fragwürdiger Wirtschaftsnähe und Populismus. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir immer wieder eine dringend notwendige Überarbeitung angemahnt - gemeinsam mit einem engagierten zivilgesellschaftlichem Bündnis, das im Rahmen der Beratungen im Bundesrat über 190.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern gesammelt hatte. Über den Verlauf der aus unserer Sicht erfolgreichen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss und dem nun gefundenen Konpromiss zum Meldegesetz haben wir uns gemeinsam mit dem Bündnis "Meine Daten sind keine Ware" sehr gefreut - und gleichzeitig deutlich gemacht, dass weitere Verbesserungen aus unserer Sicht notwendig sind.
Heute hat die schwarz-gelbe Bundesregierung das Projekt eines Beschäftigungsdatenschutzgesetzes endgültig beerdigt. Der innenpolitische Sprecher der CDU, Hans Peter Uhl, wird in der heutigen Presse mit den Worten zitiert: "Wir haben Thema endgültig zurückgestellt. Lösung muss in nächster Legislaturperiode gefunden werden." Angesichts der endgültigen Beerdigung der schwarz-gelben Pläne eines Beschäftigtendatenschutzes haben Konstantin und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der grünen Bundestagsfraktion, heute das Vorgehen der Bundesregierung scharf kritisiert.
Am heutigen Samstag begehen wir den internationalen Open Data Day. Hierzu aufgerufen hatte unter anderem die Open Knowledge Foundation. Ihrem Ruf sind zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen gefolgt. Sie nutzen den heutigen Tag und führen weltweit Veranstaltungen und Aktionen durch, um auf die Bedeutung offener Daten aufmerksam zu machen. Als Grüne würden wir uns ein sehr viel mutigeres Vorgehen im Bereich Open Government wünschen. Den heutigen internationalen Open Data Day wollen wir nutzen, um die Bundesregierung noch einmal hierzu aufzufordern. Unter anderem sollte sie endlich der Open Government Partnership (OGP) beitreten.
Während die Opposition seit langem vor den Auswirkungen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage warnt, mehren sich nun auch die kritischen Stimmen aus den Reihen der Koalition. Es ist erstaunlich, dass erst jetzt die Bedenken an einem Gesetz geäußert werden, das bereits seit sechs Monaten vorliegt und für massive Kritik auch von namhaften Wissenschaftler gesorgt hat. Die Bundesregierung hat sich beim Leistungsschutzrecht vollkommen verannt. Tabea und Konstantin haben die aktuellen Entwicklungen zum Anlass genommen und die Bundesregierung heute noch einmal dazu aufgefordert, endlich Abstand von dem höchst umstrittenen Projekt zu nehmen.
Am gestrigen Donnerstag stand unter dem Tagesordnungspunkt 20 die zweite und dritte Lesung eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur “Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG)” (Drs-Nr. 17/9219 pdf und 17/12396 pdf) auf der Tagesordnung des Plenums des Deutschen Bundestags. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.
Am gestrigen Donnerstag stand unter dem Tagesordnungspunkt 31 die erste Lesung eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur "Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften " (Drs-Nr. 17/11473 pdf) auf der Tagesordnung des Plenums des Deutschen Bundestags. Hinter dem doch etwas sperrigen Namen verbirgt sich das sogenannte "E-Government-Gesetz". An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.
Nachdem vor Kurzem bereits eine Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum geplanten und hoch umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverlage stattgefunden hat, haben sich die Obleute des Rechtsausschusses heute darauf verständigt, dass weitere Beratungen dringend notwendig sind. Hierfür hatten auch wir Grünen uns eingesetzt. Besonders freuen wir uns, dass es im Rahmen der jetzigen Beratungen gelungen ist, zwei Dinge durchzusetzen, die im Rahmen der Beratungen des Rechtsausschusses – vollkommen zu Recht – für einigen Unmut gesorgt hatten: So ist zu der jetzigen Anhörung, nachdem während des Expertengesprächs des Rechtsausschusses lediglich ein Protagonist der öffentlichen Debatte vertreten war, nunmehr auch ein Vertreter des Unternehmens google geladen. Zudem wird die jetzige Anhörung gestreamt, d.h. alle diejenigen, die eine Teilnahme auch aufgrund der Kurzfristigkeit nicht realisieren können, haben die Möglichkeit, die Anhörung live zu verfolgen.
Archive