Vor der heutigen Debatte im Plenum des Bundestages zum Leistungsschutzrecht hat Konstantin PHOENIX im Rahmen eines "politischen Streitgesprächs" ein Interview zum umstrittenen Gesetzesvorhaben der schwarz-gelben Koalition gegeben und die Kritik der grünen Bundestagsfraktion am Leistungsschutzrecht und dem Vorgehen von CDU/CSU und FDP erläutert. U.a. hat Konstantin darauf verwiesen, dass das Gesetz nicht nur handwerklich schlecht ist, sondern zudem auch den IT-Standort Deutschland massiv schwächt. Weiter hat Konstantin auf die zahlreichen Kritiker des Vorhabens verwiesen und in Aussicht gestellt, dass das Gesetz zu einer weiteren Monopolisierung im Bereich der Suchmaschinen beitragen wird.
Diese Woche stand im Plenum des Bundestages die zweite und dritte Lesung unseres Grünen Antrags “Keine Vorratsspeicherung von Fluggastdaten” auf der Tagesordnung des Plenums des Bundestages. Über den bisherigen parlamementarischen Verlauf unserer Initiative hatten wir hier immer wieder berichtet. Konstantins Protokollrede dokumentieren wir hier. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Auf Druck der Presseverlage hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage bekannt, ohne zu wissen, was es schützen soll und wie es überhaupt auszugestalten ist. Der heutigen Beschlussfassung, die einzig und allein der Gesichtswahrung der Kanzlerin gegenüber den Verlagen dient, ging eine drei Jahre lange Odyssee voraus. Am Ende wurde nun zum Schaden der Allgemeinheit ein Gesetz verabschiedet, bei dem nur eines sicher ist: Das Gesetz wird zum Liebling der Anwälte. Zudem droht es den IT-Standort Deutschland massiv zu schwächen.
Seit Tagen berichten wir hier intensiv über die parlamentarischen Beratungen des Leistungsschutzrechts (hier findet Ihr eine Übersicht der Artikel). Heute hat der Bundestag über das Leistungsschutzrecht in 2.3. Lesung debattiert und anschließend namentlich über den schwarz-gelben Gesetzesentwurf und die von der Opposition vorgelegten Entschließungsantraträge abgestimmt. Konstantin Rede zum Leistungsschutzrecht dokumentieren wir an dieser Stelle. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare freuen wir uns.
In einer aktuellen Pressemitteilung haben die Mitglieder des Arbeitskreises Netzpolitik der CDU gerade noch einmal ihre „Bedenken hinsichtlich der Wirkung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage“ zu Protokoll gegeben. Schaut man einmal, wer zu den Mitgliedern des Arbeitskreises gehört, wundert man sich doch sehr. Darunter u.a auch Abgeordnete wie Günter Krings, die heute morgen in einer schleunigst einberufenen Pressekonferenz noch den nun gefundenen Kompromiss zum Leistungsschutzrecht abgefeiert und zu Protokoll gegeben haben, es gäbe keinerlei Bedenken mehr. Angesichts der Aussagen in der Pressemitteilung gehen wir davon aus, dass sich die Arbeitskreis-Mitglieder bei der morgigen namentlichen Abstimmung gegen das Leistungsschutzrecht aussprechen werden.
Die Last-Minute-Änderungen der Koalition am Leistungsschutzrecht machen deutlich, dass die Koalition lediglich ein Gesetz mit einem solchen Namen schaffen wollte. Aus welchem Grund und wofür - das ist offensichtlich Nebensache. Die Koalition hat mit ihrem Änderungsantrag das Gesetz nicht enger gefasst, sondern komplett verdreht. Bis gestern sollten in erster Linie Suchmaschinen Lizenzgebühren an Presseverlage zahlen, wenn sie Teile von deren Artikeln in den Suchergebnissen dargestellt haben. Ziel war offensichtlich, den Verlagen Einnahmen durch die großen Suchmaschinen wie Google zu bescheren. Angesichts des neu vorgelegten Gesetzentwurfs haben Tabea und Konstantin eben nochmal die Position der grünen Bundestagsfraktion dargestellt.
Derzeit herrscht einige Unklarheit zum weiteren parlamentarischen Vorgehen in Sachen Leistungsschutzrecht, die wir mit diesem Beitrag versuchen aufzuräumen. An diesem Freitag wird der Bundestag, zumindest aller Voraussicht nach, über das höchst umstrittene Gesetzesvorhaben in 2./3. Lesung beraten und final abstimmen. Die Bundesregierung rennt sehenden Auges in die nächste Misere. Sie legt ein Gesetz vor, mit dem wirklich keiner zufrieden kann und das ganz offensichtlich zu einer weiteren Rechtunsicherheit beitragen wird. Letztendlich hat diese Vorlage nur einen Sinn: Das Gesicht der Kanzlerin zu wahren, die wenigen großen Verlagen ein verfrühtes Wahlkampfgeschenk versprochen hatte.
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