Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte im November letzten Jahres vor dem Hintergrund einer seit langem intensiv geführten Diskussion um die sogenannte WLAN-Störerhaftung noch einmal angekündigt, sich der Frage endlich anzunehmen und „ein eventuell bestehendes Ungleichgewicht bei der Störerhaftung für WLAN-Betreiber“ doch noch ausgleichen zu wollen. Kurze Zeit später hat sie das Vorhaben aufgeben müssen. Nun findet im Bundestag noch einmal eine Anhörung zum Thema statt.
Die vorgeschlagene Komplettüberwachung von Fluggästen in der EU ist unverhältnismäßig und verstößt gegen grundlegende Verfassungsbestimmungen. Der konservative Berichterstatter Timothy Kirkhope hat die Abstimmung immer wieder hinausgezögert, um die Sozialdemokraten zu einer Zustimmung zu dieser generellen Rasterfahndung in der Luft zu bewegen. Die SD-Fraktion muss jetzt entscheiden, ob sie noch auf der Seite von Rechtsstaat und Grundrechten steht ...
Heute haben mehr als 80 Verbraucher-, Internetnutzer- und Bürgerrechtsorganisationen die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, Neelie Kroes, noch einmal aufgefordert, endlich die Netzneutralität in Europa gesetzlich zu verankern. Jan und Konstantin haben ihre Unterstützung erklärt und ebenfalls eine gesetzliche Klarstellung auf bundesdeutscher und europäischer Ebene gefordert. Als Grüne setzen wir uns seit langem hierfür ein.
Der Anschlag auf den Boston-Marathon, einen der großen Traditionsläufe weltweit, ist ein gezielter Anschlag auf unsere freie Gesellschaft. Wir trauern gemeinsam mit den Angehörigen der getöteten Opfer und wünschen den Verletzten baldige Genesung. Die Hintergründe der Tat gehören rasch aufgeklärt. Alle Sicherheitsverantwortlichen müssen nun einen kühlen Kopf bewahren und besonnen reagieren. Zum Anschlag auf den Boston-Marathon und den reflexhaften Forderungen des innenpolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), habe ich heute gemeinsam mit dem Sprecher für innere Sicherheit der grünen Bundestagsfraktion, Wolfgang Wieland, folgendes erklärt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bestandsdatenzugriff (pdf) wurde in der letzten Sitzungswoche des Bundestages gegen unseren Widerstand verabschiedet. Der Gesetzentwurf liegt jetzt im Bundesrat und kann dort theoretisch noch aufgehalten werden, was allerdings angesichts der Zustimmung der SPD nicht wahrscheinlich ist. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal die Kritikpunkte, die wir an dem jetzigen Gesetzentwurf haben und mahnen dringende Nachbesserungen im Sinne des Grundrechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger an.
Nach der Antwort auf eine erste schriftliche Frage von Konstantin schien es zunächst so, als hätte die schwarz-gelbe Bundesregierung aus den von ihr bei ACTA gemachten Fehlern nichts gelernt. So verwies sie, obwohl bereits ein entsprechendes Verhandlunmgsmandat vorlag, blumig darauf, dass hohe Schutzstandards im Bereich des Urheberrechts im Interesse der deutschen Wirtschaft seien und ließ wenig Symphatien für mehr Transparenz und eine Beteiligung der Zivilgesellschaft am weiteren Verhandlungsprozess erkennen. Erst durch eine weitere schriftliche Nachfrage scheint es innerhalb der Bundesregierung - wenn auch langsam - zu einem gewissen Umdenken zu kommen. Das ist zu begrüßen. Das weitere Vorgehen von CDU/CSU und FDP in Sachen TAFTA werden wir aufmerksam verfolgen.
Die Bundesregierung scheint aus den Erfahrungen im Zuge der Verhandlungen des sogenannten, letztendlich gescheiterten ACTA-Abkommens wenig gelernt zu haben. Maßgeblich für dessen Scheitern war eine absolut unzureichende Transprarenz der Verhandlungen und eine mangelnde Beteiligung der nationalen Parlamente sowie der Zivilgesellschaft. Nun stehen die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika vor der Tür. Auf meine Frage, ob sie über den Inhalt eines ersten Entwurfs des Verhandlungsmandats berichten kann, schweigt sich die Bundesregierung aus und verweist stattdessen nebulös auf andere Abkommen der EU mit Drittstaaten. Die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage lässt nur einen Schluss zu: Die Bundesregierung scheint bei dem neuen Abkommen die gleichen Fehler machen zu wollen, wie sie sie bereits bei ACTA gemacht hat.
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