In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Heute möchten wir über ein neues Veranstaltungsformat der Hamburgischen Landesvertretung in Berlin berichten, an der gleich mehrere Autoren von gruen-digital mitwirken. Das am 29. Februar stattfindende „Tresengespräch zu Bürgerrechten“ wird sich mit Fragen rund um den Datenschutz in der EU und den USA beschäftigen.
In einem Gastbeitrag, den ich für die „Friedens-Warte“, die älteste Zeitschrift im deutschsprachigen Raum für Fragen der Friedenssicherung und internationaler Organisationen, geschrieben habe, beschäftige ich mich mit der Aufklärung des Überwachungs- und Geheimdienstskandals und dem Verhältnis von Geheimnissen und Transparenz in demokratischen Rechtsstaaten. Meinen Beitrag dokumentieren wir hier. Den Originalbeitrag findet Ihr auch auf den Seiten der Friedens-Warte.
Gerade hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Medien einen Anspruch auf anonymisierte Gerichtsentscheidungen auch vor Rechtskraft haben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil einmal mehr die Auskunftsrechte der Vertreterinnen und Vertreter der Medien gegenüber dem Staat gestärkt. Dies stärkt nicht nur die Rechte von Journalistinnen und Journalisten und ermöglicht ihre unabhängige Kontrollfunktion, nur so können auch der Öffentlichkeit erst entscheidende Informationen zur Kenntnis gebracht werden.
In der letzten Sitzungswoche stand u.a. die abschließende Beratung des von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzesentwurfs zum Bundeszentralregister auf der Tagesordnung. In seiner Rede kritisierte Konstantin, dass auch zwei Jahre nach den ersten Snowden-Veröffentlichungen und nach dem NSU-Skandal bis heute keinerlei gesetzliche Reformen für eine Verbesserung der demokratischen Kontrolle der Dienste und für den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger in Sicht ist. Im Gegenteil: Befugnisse wurden und werden durch die Große Koalition weiter ausgebaut - oftmals ohne ausreichende Rechtsgrundlage und in einer rechtsstaatlich fragwürdigen Weise - auch beim Bundeszentralregister.
Ist der deutsche Rechtsstaat ein kranker Patient? Mit dieser Frage eröffnete die Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt die 5. Netzpolitische Soirée. In Anbetracht des Aufklärungsphlegmas der Bundesregierung scheint es um den Rechtsstaat und die Rechte des Parlaments in Zeiten der Großen Koalition nicht gut bestellt: Akten werden verzögert, unvollständig und weitgehend geschwärzt an den Untersuchungsausschuss geliefert. Darüber hinaus werden ganze Aktenreihen gleich gar nicht übersendet oder pauschal als geheim eingestuft. Dem Schlüsselzeugen Edward Snowden wird die Aussage vor dem Parlamentarischen Untersuchugsausschuss bis heute nicht ermöglicht und den Parlamentariern unverhohlen Drohbriefe auf Grundlage ominöser Rechtsgutachten von US-Rechtsanwaltskanzleien geschickt. Eine Zwischenbilanz.
Die jüngsten Veröffentlichungen sind erneut hochnotpeinlich für das Kanzleramt und Angela Merkel. Enthüllungsplattformen und investigative Journalisten führen Amt und Regierungschefin im Wochentakt vor. Dies ist auch das Ergebnis der anhaltenden Verweigerungshaltung der Kanzlerin. Wir brauchen endlich rückhaltlose Aufklärung. Wir brauchen einen neuen Rechtsrahmen für die Arbeit von Geheimdiensten im digitalen Zeitalter. Wir brauchen einen verbesserten Schutz gegen Spionage. Und wir brauchen einen Neustart in der Kontrolle der Dienste – sowohl im Parlament als auch im Bundeskanzleramt.
Am Montag, 25. August 2014, findet zwischen 9.00 und 17.00 Uhr die diesjährige Sommerakademie des Unabhängigen Landeszentrums Datenschutz in Schleswig-Holstein im Kiel statt. Das Thema der diesjährigen Akademie lautet „'Supergrundrecht Sicherheit' contra digitale Menschenrechte". Die diesjährige Sommerakademie will die Sicherheitsexperten von Nachrichtendiensten, Polizei und Wirtschaft in den Dialog bringen mit Informatik- und Grundrechtsexperten. Dabei sollen die fragilen Bedingungen von Sicherheit zwischen staatlicher/wirtschaftlicher Kontrolle und individueller Autonomie, zwischen Geheimhaltung und Transparenz, zwischen Expertenmeinung und demokratischem Prozess erörtert werden. Zudem soll kontrovers diskutiert werden, welche Voraussetzungen künftig geschaffen werden müssen, um zu verdeutlichen, dass der Schutz der Datenschutzgrundrechte Bestandteil und Grenze unseres Sicherheitsstrebens sein muss.
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