Vor einigen Wochen wurden interne Dokumente geleakt, die zeigten, dass das Auswärtige Amt seine IT-Systeme seit Herbst letzten Jahres aufwändig auf die in der Bundesverwaltung dominierende Windows-Software umrüstet. Die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion bestätigte dieses Vorgehen. Wir haben daher eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, um weitergehende Antworten bezüglich des Umschwenkens des Auswärtigen Amtes im Speziellen, aber auch zum aktuellen Stand der IT-Strategie der Bundesregierung und der Rolle Freier Software im Allgemeinen zu bekommen.
ELENA, das war direkt nach dem Start des Verfahrens klar, ist vollkommen aus dem Ruder gelaufen, sowohl was die zu übermittelnden Daten, als auch was die Kosten des Verfahrens angeht. Beides haben wir bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes beklagt. Die Bundesregierung hat sämtliche unserer Bedenken in den Wind geschlagen und im Zuge eines durchsichtigen Täuschungsmanövers die verfassungsrechtlichen Bedenken noch verstärkt. Da sie seit Monaten untätig ist, haben wir nun einen zweiten Antrag gestellt. In ihm fordern wir die Bundesregierung auf, die bei ELENA nach wie vor bestehende Meldepflicht aufzuheben und die Beschäftigtendaten umgehend zu löschen.
Als Public Private Partnership PPP gelten Projektrealisierungen vor allem öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen mit sogenannten privaten Partnern, sprich der freien Wirtschaft. Häufig werden sie im Bereich des Verkehrswesens angewendet. Das Modell der PPPs findet häufig deswegen Anwendung, weil sich die zuständigen öffentlichen Träger, zum Beispiel verschuldete Gemeinden, auf diesem Weg eine Finanzierung ohne teuren Bankkredit ermöglichen wollen. Diese Rechnung geht aber oftmals nicht auf: In vielen Fällen zahlen die öffentlichen Träger drauf, weil sie beispielsweise über Gebühr auf Einnahmen verzichten müssen (z. B. bei der LKW-Maut) oder weil die Privaten auf der Grundlage schlechter Verträge minderwertige Leistungen erbringen und dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Die öffentliche Hand, also der Steuerzahler, bleibt dann auf den Kosten sitzen. Zusammen mit meinem Kollegen Anton Hofreiter habe ich deshalb einen Antrag "Transparenz in Public Private Partnerships" (BT-Drs. 5285) gestellt, um so die Transparenz von PPPs auf Bundesebene zu verbessern.
Derzeit sieht es so aus, als sei die schwarz-gelbe Koalition in Sachen Netzsperren endlich zur Vernunft gekommen. Die Entscheidung der Bundesregierung war überfällig. Die Erkenntnisse aus den zahlreichen Diskussionen der vergangenen Monate haben endgültig belegt: Netzsperren sind kein probates Mittel, die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Internet zu unterbinden. Im Gegenteil: Sie sind kontraproduktiv, verleiten zur Untätigkeit und verdecken die Sicht auf eine dringend benötigte mehrdimensionale Gesamtstrategie für den Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.
Im "Politology"-Podcast diskutieren Julia Schramm und Konstantin v. Notz in der aktuellen Ausgabe über Datenschutz, Post-Privacy und die "datenschutzkritische Spackeria", die in den letzten Wochen mit provokanten Positionen für Wirbel gesorgt hat.
Wir Grünen wollen die Informationsfreiheit stärken und Open Data-Konzepte weiterentwickeln. In einer aktuellen Kleinen Anfrage zum Informationsfreiheitsgesetz haben wir der Bundesregierung daher vor allem auch im Hinblick auf in der Praxis kritische Punkte und Open Data auf den Zahn gefühlt. Zudem haben wir ein Blog eingerichtet, um mit Euch an unserem Positionspapier zum Thema zu arbeiten. Euer Input ist gefragt!
Am Anfang der Legislatur hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Teil des am Ende der vorausgegangenen Legislaturperiode noch rasch unterzeichneten Zugangserschwerungsgesetzes, der das Sperren von Seiten betrifft, auszusetzen und stattdessen nur noch „Löschen statt Sperren“ zu wollen.
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