Heute Morgen meldete das Deutschlandradio, das die Vorratsdatenspeicherung für die Koalition in dieser Legislaturperiode offenbar vom Tisch sei. Seit langem fordern wir die Bundesregierung dazu auf, sich endlich von der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sämtlicher Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger zu verabschieden. Wenn die Koalition sich nun tatsächlich von der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet hat, wäre dies der einzig richtige Weg aus einem selbst verschuldeten Koalitionschaos. Nachdem die Befürworter einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung weder einen über Einzelfälle hinausgehenden Beleg des Nutzens, noch die verfassungsrechtlich saubere Umsetzbarkeit von Massenspeicherungen nachweisen konnten, bleibt der Bundesregierung nur eine Möglichkeit: Sie muss sich auf Europäischer Ebene mit aller Vehemenz für die Aufhebung der zugrundeliegenden Richtlinie aussprechen. Die Zeit des Taktierens auf Kosten der Bürgerrechte muss ein für allemal vorbei sein.
Heute debattierte der Innenausschuss des Deutschen Bundestages erneut über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und die zugrundeliegende Richtlinie. Zu Gast war unter anderem auch ein Vertreter der EU-Direktion Innere Sicherheit, der noch einmal die Erwartung der Europäischen Kommission, die bestehende Richtlinie umzusetzen, formulierte. Gleichzeitig machte der Kommissions-Vertreter noch einmal explizit darauf aufmerksam, dass die Kommission durchaus auch eine Verschärfung der Richtlinie in Betracht zieht - angesichts der Urteile mehrerer europäischer Verfassungsgerichte ein Szenario, das bislang innerhalb der deutschen Diskussion kaum beachtet wurde.
Heute meldeten mehrere Medien, dass die Bundesregierung offenbar vorerst auf die von der EU geforderte Regelung der Vorratsdatenspeicherung verzichten will. Grund für die Entscheidung war nach Angaben aus deutschen EU-Kreisen der nach wie vor anhaltende Streit über die Umsetzung der Richtlinie innerhalb der schwarz-gelben Koalition. Die heutige Entscheidung der Bundesregierung war angesichts der nach wie vor nicht nachgewiesenen Zweckdienlichkeit der Vorratsdatenspeicherung überfällig. Als Grüne haben wir die Bundesregierung immer wieder aufgefordert, sich endlich von der Umsetzung der Richtlinie zu verabschieden und hatten in dieser Legislatur mehrere Anträge vorgelegt, in dem wir die Bundesregierung auffordern, von diesem grundrechtlich höchst fragwürdigem Instrument zu verabschieden. Die heutige Entscheidung der Bundesregierung darf nur ein erster Schritt sein.
Das von der Europäischen Kommmission gegenüber Deutschland gesetzte Ultimatum zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie läuft Ende der Woche aus. Innenminister Friedrich hat Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ihren Gesetzesentwurf, der, wenn es nach der Ministerin ginge, als Grundlage der weiteren Beratungen im schwarz-gelben Kabinett dienen sollte, erneut mit ebensozahlreichen wie grundlegenden Änderungswünschen zurückgeschickt. Durch die kategorische Ablehnung der Vorschläge des Bundesjustizministeriums durch das Bunbdesinnenministerium ist eine Einigung unter den Koalitionspartnern - erneut - in weitere Ferne gerückt.
Der schwarz-gelbe Koalitionsausschuss hat vor Kurzem die Absicht erklärt, ein sogenanntes Leistungsschutzrecht für Verlage einführen zu wollen. CDU/CSU und FDP geben vor, das Urheberrecht im Internet zu verbessern. Tatsächlich tut die schwarz-gelbe Koalition hierfür rein gar nichts. Den seit Jahren angekündigten dritten Korb einer dringend benötigten Urheberrechtsreform, der groß als „Wissenschaftskorb“ angekündigt war und tatsächliche Verbesserungen für Viele bringen könnte, schiebt sie weiter auf die lange Bank. Ob der Korb in dieser Legislaturperiode überhaupt noch kommt, ist mittlerweile mehr als fraglich. Nun wird das Leistungsschutzrecht als Heilbringer propagiert.
Wie heiseonline berichtet, sind die von Seiten der CDU hochtrabend angekündigten Pläne, man würde im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Universaldienstverpflichtung für den Breitbandausbau einführen, haben sich als reine Makulatur erwiesen. Die zuständige FDP-Abgeordnete wird mit den Worten „Das Thema ist vom Tisch“ zitiert. Die Union ist mit ihrem Vorstoß koalitionsintern gescheitert, innerhalb der FDP, die sich so gerne als Internetpartei darstellt, haben sich offensichtlich diejenigen durchgesetzt, die eine adäquate Anbindung an ein breitbandiges Netz auch weiterhin dem freien Markt überlassen wollen. Wir Grüne streiten auch weiterhin für einen adäquaten Breitbandausbau.
In der fortlaufenden Debatte um die Wiedereinführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, die zuletzt am heutigen Tag auch wieder das Plenum des Deutschen Bundestages beschäftigte, hat eine Befragung des Meinungsforschungsinstituts Allensbach unter dem Titel „Konservativer Markenkern: Innere Sicherheit“ nun ergeben, dass exakt Zwei Drittel der deutschen Bevölkerung eine anlasslose Vorratsdatenspeichnerung ablehnt. Besondere Brisanz erhält die Umfrage durch den Umstand, dass die Unionsfraktion selbst die Studie in Auftrag gegeben und sich deren Ergebnisse von Allensbach-Chefin Renate Köcher persönlich auf der eigenen Fraktions-Vorstandsklausur hinter verschlossenen Türen hat vorstellen lassen.
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