Facebook, Google, Apple, Microsoft – alle diese Namen sind mit aktuellen Datenschutzskandalen verknüpft. Das Vertrauen der Bundesbürger in den Schutz ihrer Daten ist gestört. Der erste Bundesinnenminister der schwarz-gelben Koalition, Thomas de Maiziere, hatte u.a. in seiner vielbeachteten netzpolitischen Rede gesetzliche rote Linien für den Schutz des Persönlichkeitsrechts im Internet angekündigt. Diese sollten unabhängig von Selbstregulierungsanstrengungen der Industrie etwa im Fall der sog. Geodaten-Panoramadienste kommen. Man hatte sich damit für das Modell der regulierten Selbstregulierung entschieden, sogar ein Referentenentwurf kursierte. Nun musste die Bundesregierung auf eine Frage Konstantins eingestehen, dass das "Rote-Linien-Gesetz" niemals kommen wird. Eine weitere schwarz-gelbe Blamage im Bereich des Datenschutzes.
Derzeit vollzieht die Bundesregierung beim Meldegesetz einen Rückwärtssalto und versucht, die Schuld auf ihre eigenen Bundestagsfraktionen abzuwälzen. Die Glaubwürdigkeit der schwarz-gelben Bundesregierung steht und fällt mit ihrem Gesamtverhalten beim Thema Datenschutz in der Werbung. Es ist die Pflicht der Bundesregierung, gesetzlich dafür zu sorgen, dass vorher ausdrücklich informiert und gefragt wird, bevor persönliche Daten genutzt werden. Allerdings verweigert die Bundesregierung diesen Schutz in einer Vielzahl von Fällen. Bei der laufenden EU-Datenschutzreform sitzt gerade Deutschland im Bremserhäuschen. Dabei ist einer der Kernpunkte der Reform die Festschreibung von Vorab-Einwilligungen als Grundsatz.
Die allein aufgrund des öffentlichen Drucks vollzogene Vollhalse des Bundesregierung beim Meldegesetz ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten. Nachdem selbst die BILD gegen das Meldegesetz zu Felde zieht, reagiert die noch am heutigen morgen sich wortreich verteidigende Bundesregierung und distanziert sich von ihrem eigenen Gesetzentwurf. Erst wird über Monate der Öffentlichkeit mit einem Referentenentwurf weisgemacht, man strebe eine tatsächlich datenschutzfreundliche Regelung an. Dann wird auf der Zielgeraden per Änderungsantrag ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk an den Deutschen Dialomarketingverband überreicht, indem das Opt-In durch eine zudem noch löcherige Opt-Out-Regelung ersetzt wird. Das ist Mövenpick-Politik vom Feinsten!
Quelle: gruene.de (CC BY-NC 3.0) Update von 18:20 So schnell kann’s gehen bei Schwarz-Gelb: Hoffen wir, dass es so bleibt.
In den letzten Tagen ist deutliche Kritik an einem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens, das Schwarz-Gelb in der letzten Woche vor der Parlamentarischen Sommerpause noch auf die Tagesordnung des Bundestages gehievt hatte, laut geworden – zu Recht: Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig Meldeämter ihre Daten an Adresshändler und Werbefirmen weitergeben können. Auch ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten würde nicht greifen. Seit Jahren liegt das Melderecht in der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Aber erst jetzt hat der Gesetzgeber gehandelt - und beim Datenschutz komplett versagt.
Am vergangenen Donnerstag debattierte das Plenum des Bundestages über einen Satzungsentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung zur Stiftung Datenschutz. Über die bevorstehende Debatte und unsere Befürchtung, dass die Stiftung letztendlich das bestehende Datenschutzsystem schwächen könnte, hatten wir ja ausführlich vorab berichtet. Ähnliche Befürchtungen hatten auch netzpolitik.org und zeitonline im Vorfeld der Debatte geäußert. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal die Plenarrede Konstantins und freuen uns wie immer über Kritik und Anregungen!
In drei Wochen will die Koalition aber nun endgültig ein Leistungsschutzrecht vorlegen. Das kommt bekannt vor? Das Leistungsschutzrecht wurde in den letzten zweieinhalb Jahren so oft angekündigt, dass man sich in einer Endlos-Schleife glaubt. Es ist noch völlig unklar, wie ein Gesetz aussehen soll, dass dem „Schutz der verlegerischen Leistung im Internet“ dient. Nach wie vor sind mehr Fragen offen als geklärt. Welche Leistung genau will man schützen? Auch Einzelteile der verlegerischen Leistung, wie „Snippets“? Für welche Nutzung soll bezahlt werden? Für die gewerbliche? Und wann ist sie das? Auch wer eigentlich bezahlen soll, ist unbeantwortet.
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