Mit der Entlassung von Generalbundesanwalt Range ist es bei Weitem nicht getan. Die Aufklärung über das Ermittlungsverfahren wegen „Landesverrats“ gegen Journalisten fängt jetzt erst an. Wer wusste in der Bundesregierung wann wie viel von den Vorgängen? War das für Geheimdienstkoordination zuständige Kanzleramt wirklich so ahnungslos? Wie erklären sich die Widersprüche in den Statements von Generalbundesanwalt Range, Justizminister Maas und Innenminister de Maiziere? Gestern berichteten wir bereits über unsere Bemühungen, Licht ins Dunkel zu bekommen. So haben wir unter anderem eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragt, die die Abgeordneten von Union und SPD jedoch abgelehnt haben. Aufklärung geht freilich anders. Gestern hatten wir angekündigt, noch einmal ausführlich über unsere umfangreiche Parlamentarische Anfrage (pdf) zu berichten.
Angesichts des alles andere als beendeten #Landesverrat-Skandal, teils offen widersprüchlicher Aussagen und zahlreicher, nach wie vor unbeantworteter Fragen hat Konstantin die Rolle von Justizministerium, Innenministerium und Bundeskanzleramt kritisch hinterfragt. Heute haben wir eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, um die parlamentarische Aufklärung weiter voranzutreiben.
Seit langem weisen wir darauf hin, dass freie und quelloffene Software eine oftmals sicherere, wirtschaftlichere und nachhaltigere Alternative zu proprietärer Software darstellt, die häufig mit einer marktbeherrschenden Stellung weniger Anbieter einher geht, wodurch sich, das wissen wir nicht ernst seit den Enthüllungen Snowdens, vielfältige, v.a. auch sicherheitstechnische Nachteile für die Nutzerinnen und Nutzer ergeben. Vor diesem Hintergrund haben wir die Rückabwicklung eines der wichtigsten FOSS-Leuchtturmprojekte auf Bundesebene immer wieder kritisiert. Gerade haben wir erneut eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, die wir zusammen mit der Free Software Foundation Europe und allen Interessierten auswerten.
Der Zug ist für viele Reisende inzwischen ein rollendes Büro. Fahrgäste erwarten zunehmend einen leistungsfähigen und lückenlosen Internetzugang auf ihrer Zugfahrt. Dieser Anspruch wird aber immer wieder enttäuscht. Für die grüne Bundestagsfraktion haben Matthias Gastel als bahnpolitischer Sprecher, Tabea und Konstantin bei der Bundesregierung nachgefragt und sich nach dem Stand von mobilen Internet in Zügen erkundigt.
Als Grüne Bundestagsfraktion unterstützen wir die stärkere Verbreitung Freier Software, die umfassende Vorteile bietet, seit langem. Freie und quelloffene Software stellt eine sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Alternative zu proprietärer Software dar, die oftmals mit einer marktbeherrschenden Stellung einher geht, wodurch sich, das wissen wir nicht ernst seit den Enthüllungen Edward Snowdens, vielfältige, vor allem auch sicherheitstechnische Nachteile ergeben. Gerade haben wir noch einmal eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, die die Rückabwicklung der IT-Landschaft des Auswärtigen Amtes als einstigem Leuchtturmprojekt kritisch hinterfragt.
Heute ist Valentinstag. Der Tag der Liebe. Als grüne Bundestagsfraktion ist es uns ein Anliegen, den heutigen “I love Free Software”-Tag der Free Software Foundation Europe zum Anlass zu nehmen, um uns herzlich bei all denjenigen zu bedanken, die durch ihr – oftmals ehrenamtliches – Engagement unsere digitale Welt lebenswerter für uns alle machen. Gemeinsam mit einer interessierten Öffentlichkeit und in einer Kultur, die Transparenz, die Bürgerrechte und Offenheit lebt, wollen wir unsere netzpolitischen Konzepte fortlaufend fortentwickeln und so freuen wir uns sehr, dass wir engagierte Menschen, die sich ebenfalls mit viel Herzblut für diese Sache engagieren, an unserer Seite wissen.
Die heutige Anordnung des Generalbundesanwalts, die Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat von 1980 wieder aufzunehmen, haben Konstantin und Hans-Christian Ströbele, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, ausdrücklich begrüßt. Die Wiederaufnahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt war überfällig. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Wissen um die Verbindungen des Attentäters zu mehreren rechtsextremistischen Gruppierungen war schon vor den Erkenntnissen der NSU-Mordserie nicht nachvollziehbar.
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