Der Deutsche Bundestag hat einstimmig beschlossen, einen Untersuchungsausschuss zum Überwachungs- und Geheimdienstskandal einzurichten. Doch die Bundesregierung sabotiert die Aufklärung durch das Parlament auch weiterhin, wo es nur irgendwie geht. Dies wird nicht nur an ihrer anhaltenden Verweigerungshaltung bezüglich der Befragung von Edward Snowden in Deutschland, sondern auch bei der Übersendung von übermäßig geschwärzten Akten an den Ausschuss deutlich. Als grüne Bundestagsfraktion fordern wir die unverzügliche und vollständige Information des Parlaments. Notfalls werden wir erneut in Karlsruhe für unsere Rechte streiten.
Heute, am 11. September 2014, dreizehn Jahre nach den Terroranschlägen auf das World Trade Center, setzt der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre seine Aufklärungsarbeit fort. Konstantin berichtet über die heutige Sitzung und die derzeit im Ausschuss geführten Diskussionen.
Christian Rath schreibt in seinem Artikel der gestrigen Taz mit dem Titel „Grundgesetz weiter als die Grünen“ mit Hinweis auf einen gemeinsamen Artikel von Katrin Göring Eckhardt und Jürgen Trittin, der in der Frankfurter Rundschau erschienen ist, in dem die beiden unter anderem eine Weiterentwicklung von Artikel 10 GG zu einem umfassenden Kommunikations- und Mediennutzungsgeheimnis fordern, dass dies bereits „längst gültiges Recht“ sei. Er bezieht sich dabei explizit auf die Einbeziehung von SMS und Emails. Mit seinem Hinweis, dass dies bereits Rechtslage sei, hat er jedoch nur in Teilen Recht.
Angeichts der Nicht-Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat bei der Neuregelung des Zugriffes auf Telekommunikations-Bestandsdaten hatte sich Konstantin am vergangenen Freitag enttäuscht gezeigt und vor allem die Haltung der SPD in dieser Frage kritisiert. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal meine Kritik.
Heute hat das Bundesverfassungsgerichts ein wichtiges Urteil zur Eingrenzung der Datennutzung durch die Ermittlungsbehörden gefällt. Zusammen mit Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, hat Konstantin die Karlsruher Entscheidung begrüßt. Sie ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem starken Internetdatenschutz. Karlsruhe beweist damit einmal mehr seine herausragende Rolle bei der Wahrung des Datenschutzes auch und besonders dort, wo es gerade brennt. Die Entscheidung ist zugleich eine Ohrfeige für die schwarz-gelbe Koalition, die bei der jüngsten Novellierung des Telekommunikationsgesetzes und der heute bemängelten Vorschriften keinerlei Nachbesserungsbedarf sah.
Die Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD e.V. ruft zur Unterzeichnung einer Verfassungsbeschwerde gegen Zugangserschwerungsgesetz auf. Die Notwendigkeit einer Klage begründet der FoeBuD damit, dass „alle politischen Initiativen, dieses Gesetz aufzuheben, bisher erfolglos“ waren. Der FoeBuD hat die beiden Anwälte Dominik Boecker und Thomas Stadler mit einer Verfassungsbeschwerde beauftragt.
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