Seit 2013 planen die EU und Kanada ein Abkommen zur Fluggastdatenspeicherung, wie sie bereits mit Australien und den USA bestehen. Gestern, am 8. September 2016, hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Paolo Mengozzi, in seiner Einschätzung die massenhafte Speicherung von Fluggastdaten für rechtswidrig erklärt.
Alle sind sich einig: Der Reform- und Modernisierungsbedarf des Urheberrechts für die digitale Gesellschaft ist seit langem enorm und überfällig. Daher begrüßen wir, dass sich die neue EU-Kommission dieser Mammutaufgabe stellt und bis Sommer 2015 eigene Reformvorschläge vorlegen will – und damit en passant die große Koalition überholt. Das von der grünen Bundestagsfraktion in Auftrag gegebene Kurzgutachten „Urheberrechte in CETA“ zeigt allerdings große Probleme hinsichtlich der vorfestlegenden Wirkung des Freihandelsabkommens CETA auf die nationalen und EU-weiten Reformen im Urheberrecht auf.
Weitgehend unbeobachtet finden seit 2009 Verhandlungen zwischen der EU und Kanada über Zollabbau, gegenseitige Anerkennung von Standards sowie über Dienstleistungsliberalisierung und Fragen der Arbeitnehmerfreizügigkeit statt. Am 18. Oktober 2013 besiegelten Kommissionpräsident José Manuel Barroso und der kanadische Premierminister Stephen Harper die politische Einigung. Texte wurden in der Folge jedoch nicht oder lediglich in Form einzelner geleakter Kapitel öffentlich. Seit kurzem liegt dem Bundestag der Vertragstext des Abkommens vor. Monatelang hat sich die Bundesregierung vor einem klaren Bekenntnis zu diesem Abkommen gedrückt. Nun muss die Bundesregierung endlich Farbe bekennen.
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