Gestern tagte das Bundeskabinett. Unter anderem verabschiedete das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes und der Stellung des/der Beauftragten für den Datenschutz. Eine solche Änderung war einerseits lange überfällig, andererseits springen die vorgeschlagenen Änderungen viel zu kurz. Als grüne Bundestagsfraktion hatten wir bereits 2011 sehr viel weitergehende Änderungen eingefordert. An diese werden wir die Bundesregierung in den nächsten Monaten noch einmal erinnern.
Heute hat sich das Bundeskabinett trotzz anderslautender Ankündigungen erneut nicht mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage befasst. Es scheint, als ob die Bundesregierung nicht zuletzt durch die Intervention des Bundesverbandes der Deutschen Industrie verstanden hat, wie heiß diese Herdplatte ist.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde heute nicht wie geplant im Kabinett verabschiedet. Und das ist auch gut so! Dieser Gesetzentwurf sollte das Kabinett am besten nie erreichen. Der Text des Referentenentwurfs hat bereits deutlich gemacht: Das Leistungsschutzrecht würde reichlich Rechtsunsicherheit schaffen. Für uns Grüne ist klar: Wir befürworten keinen Verlegerschutz, der am Ende die Verlage stärkt, die ohnehin stark sind. In der letzten Konsequenz gibt dies Anreize zu Boulevardisierung.
In drei Wochen will die Koalition aber nun endgültig ein Leistungsschutzrecht vorlegen. Das kommt bekannt vor? Das Leistungsschutzrecht wurde in den letzten zweieinhalb Jahren so oft angekündigt, dass man sich in einer Endlos-Schleife glaubt. Es ist noch völlig unklar, wie ein Gesetz aussehen soll, dass dem „Schutz der verlegerischen Leistung im Internet“ dient. Nach wie vor sind mehr Fragen offen als geklärt. Welche Leistung genau will man schützen? Auch Einzelteile der verlegerischen Leistung, wie „Snippets“? Für welche Nutzung soll bezahlt werden? Für die gewerbliche? Und wann ist sie das? Auch wer eigentlich bezahlen soll, ist unbeantwortet.
Mitte Oktober verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf des "Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten“. In der Pressemitteilung des BMI wird der Zustand, dass ein Großteil der heute verschickten Mails "abgefangen" und "wie Postkarten mitgelesen" werden kann, kritisiert. Hierdurch käme es zu dem Umstand, dass sich sowohl Absender als auch Empfänger nie sicher sein könnten, „mit wem sie gerade kommunizieren und ob die gesendete E-Mail tatsächlich beim Empfänger angekommen ist" Diesen Zustand wolle man durch De-Mail beenden.
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