Am 19. Februar 2015 jährte sich der erste Jahrestag der Einsetzung des Ausschuss "Digitale Agenda" des Deutschen Bundestages. Derartige Jubiläen eröffnen einem ja immer die Gelegenheit, die eigene Arbeit und die von anderen zu reflektieren. Konstantins ganz persönliches Fazit zum derzeitigen Status Quo in Sachen Netzpolitik innerhalb und außerhalb des Parlaments habe ich vor einigen Tagen gezogen. An dieser Stelle dokumentieren wir ein Interview, das Konstantin mit Tobias Schwarz von netzpiloten.de zur Arbeit des Ausschusses geführt habe.
Im Februar letzten Jahres konstituierte sich nach einem mehrmonatigen großkoalitionärem Hin und Her der Ausschuss „Digitale Agenda“ des Deutschen Bundestages. Am heutigen 19. Februar 2015 jährt sich der erste Jahrestag der Einsetzung des Ausschuss "Digitale Agenda" des Deutschen Bundestages. Derartige Jubiläen eröffnen einem ja immer die Gelegenheit, das eigene Wirken zu reflektieren und so zieht Konstantin ein kurzes Zwischenfazit zur Arbeit des Ausschusses.
Vor kurzem haben sich die ersten Veröffentlichungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowdens zum ersten Mal gejährt. Seit nunmehr einem Jahr diskutieren wir über die durch den Whistleblower aufgedeckten – verfassungsrechtlich zumindest hoch umstrittenen - Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste. Angesichts der anhaltenden Untätigkeit der Bundesregierung und ihren Versuchen, die Aufklärung im Rahmen eines Untersuchungsausschusses des Parlaments zu sabotieren, haben am Jahrestag der Proteste verschiedene Aktionen stattgefunden, an denen auch ich mich beteiligt habe. In einem kurzen Gastbeitrag, den er für die Frankfurter Rundschau verfasst hat, fordert Konstantin die Bundesregierung auf, endlich die notwendigen Schritte zum Schutz unserer Grundrechte zu unternehmen und Edward Snwoden in einem ersten Schritt einen sicheren Aufenthalt in Deutschland zu gewähren.
Am 15. Dezember 1983 setzte das Bundesverfassungsgericht mit dem Volkszählungsurteil zweifellos einen Meilenstein im Bereich des (digitalen) Datenschutzes. Damals definierten die Karlsruher Richterinnen und Richter das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als neues Grundrecht, bis heute eines, wenn nicht das wichtigste Recht, wenn es um Fragen des (digitalen) Datenschutzes geht. Auch wenn unser Datenschutzrecht in den letzten 30 Jahren immer wieder konkretisiert und modernen Entwicklungen angepasst wurde, angesichts des derzeitigen Spionageskandals wird auch dem Letzten klar: Im Bereich des (digitalen) Datenschutzes gibt es auch in Zukunft noch viel zu tun. Packen wir es an!
Der Bürgerrechts- und Datenschutzverein FoeBuD feiert heute sein 25-jähriges Jubiläum und verkündet im Rahmen der Feier seinen neuen Namen. Drei Jahre lang hat der FoeBuD nach einem neuen Namen gesucht und öffentlich um Vorschläge gebeten. Aus über 350 Vorschlägen wurde der Name im September ausgewählt. Malte, Britta Haßelmann und Konstantin haben zum Jubiläum ihre Glückwünsche an den FoeBuD übermittelt.
Am 14. Dezember 2005 stimmte das Europäische Parlament für die Einführung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, deren Existenz trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts und trotz der Tatsache, dass sich die entsprechende Richtlinie gerade in grundlegender Überarbeitung durch die Europäische Kommission befindet und noch nicht klar ist, wann es zu einer Neuauflage in welcher Form kommt, immer wieder dafür sorgt, dass die Debatte um die Notwendigkeit der Umsetzung der EU-Richtlinie und einer damit einhergehenden Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürgern für 6 Monate auf Vorrat geführt wird. Aktuell verhandelt die schwarz-gelbe Bundesregierung über die Ausgestaltung einer neuerlichen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Auch aus den Ländern sind immer wieder Forderungen nach einer möglichst raschen und umfassenden Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu vernehmen.
Anlässlich des 50. Geburtstages der Humanistischen Union habe ich ein Grußwort verfasst, das ich an dieser Stelle gerne dokumentiere.
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