Immer wieder kommt es zu Einschränkungen der Pressefreiheit. Ganz aktuell derzeit in Südafrika, wo das südafrikanische Parlament letzte Woche mit der großen Mehrheit der Regierungspartei ANC ein höchst umstrittenes Mediengesetz beschlossen hat. Unter anderem sollen danach der Besitz oder die Veröffentlichung von vertraulichem und geheimem Material mit bis zu 25 Jahren Gefängnis bestraft werden. Wir Grüne haben hierzu verschiedene Parlamentartische Initiativen vorgelegt.
Gerade hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), gefordert, Geheimnisverrat stärker zu bestrafen. Die Forderung nach Strafverschärfungen ist falsch und populistisch. Geheimnisverrat ist bereits jetzt in erheblichem Maße strafbar, etwa als Verletzung von Privat- oder Dienstgeheimnissen.
Zum Leistungsschutzrecht hat das Bundesjustizministerium gestern zu einer Anhörung geladen. Ich hatte mir erhofft, dass dort Licht in das Dunkel des Vorhabens kommen würde. Leider wurde keine der aufgeworfenen Fragen wirklich geklärt. Schon gar nicht vonseiten des Ministeriums. Dieses war - so schien es - selbst Fragender bei der hauseigenen Anhörung.
Mit dem Leistungsschutzrecht ist es ein bisschen wie mit der Frage nach dem Monster von Loch Ness: Niemand kennt es, aber es soll es geben. Nur dass das Leistungsschutzrecht im Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb verankert ist. Seitdem wird darüber diskutiert, was es denn ist oder sein könnte. Jetzt ist zum ersten Mal etwas durchgesickert, das zeigen könnte, wohin die Reise geht. Unter irights.info kann man in einem Papier die Vorstellungen der Verleger und die der Journalistengewerkschaften DJV und ver.di gegenübergestellt sehen. Ich bin gespannt, wie die Debatte weitergeht und werde sie sehr aufmerksam verfolgen.
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