Heute hat das Bundeskabinett also endgültig beschlossen, Arne Schönbohm zum Präsidenten des BSI zu machen - gegen jede Kritik und vorsätzlich. Das Agieren des Innenministeriums im Bereich der IT-Sicherheit ist seit langem äußerst problematisch. Das Ministerium ist mit den Herausforderungen des digitalen Wandels und einem effektivem Grundrechtsschutz nicht nur überfordert, es ist mittlerweile auch Ursache für die zunehmende Verunsicherung im Bereich der IT-Sicherheit. Im Kanzleramt sollte man dringend darüber nachdenken, dem Ministerium die Verantwortung für die IT-Sicherheit in Deutschland zu entziehen. Wenn es eines weiteren Belegs für die Notwendigkeit eines vom Ministerium unabhängigen BSI, gebraucht hätte, dann hat die Bundesregierung ihn heute geliefert.
Nach Bekanntwerden der designierten Nachfolge von BSI-Präsident Hange kurz vor Weihnachten haben wir scharfe Kritik an der Personalie geübt. Die Benennung von Arne Schönbohm als bisherigem Präsidenten des „Cyber-Sicherheitsrates Deutschland e.V.“ wirft zahlreiche Fragen auf. Gerade angesichts der derzeitigen, massiven Vertrauenskrise in unsere digitale Infrastrukturen die Spitze einer hoch sicherheitsrelevanten Behörde mit einem Lobbyisten der IT-Wirtschaft zu besetzen, wirft ein seltsames Licht auf das Bundesinnenministerium. Arne Schönbohms bisherige beruflichen Stationen, u.a. bei EADS, aber auch im Umfeld verschiedener, durchaus fragwürdiger Firmen aus dem Bereich der digitalen Überwachungs- und Ausspähtechnologie, lassen an seiner Eignung für dieses Amt insgesamt berechtigte Zweifel aufkommen. Konstantin hat auf parlamentarischem Wege nachgehakt und verlangt Klarheit bezüglich der Personalentscheidung.
Gestern Nacht sind die Trilogverhandlungen zur Richtlinie für Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS) mit einem Kompromiss zu Ende gegangen. Die EU macht damit immerhin einen kleinen Schritt hin zu mehr Cybersicherheit im Bereich kritischer Infrastrukturen und bei großen Anbietern digitaler Dienste. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird die NIS-Richtlinie etwas, aber nicht viel mehr Schutz ihrer Daten bieten.
Ob Deutscher Bundestag, US-Behörden oder Kaspersky – derzeit erreichen uns beinahe täglich neue Meldungen bezüglich gravierender IT-Angriffe. Die Parallelität der Ereignisse […]
Am Freitag vergangener Woche debattierte der Bundestag in erster Lesung über den Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz). In seiner Rede hat Konstantin die grundsätzliche Kritik an dem Entwurf der Bundesregierung zusammengefasst. Am 20. April 2015 fand die Anhörung des Innenausschusses zum IT-Sicherheitsgesetz statt. Für alle, die die Anhörung selbst nicht verfolgen konnten, dokumentieren wir an dieser Stelle das Video.
Sowohl netzpolitik.org als auch Spiegel Online berichten über die Verschärfung des sogenannten „Hackerparagraphen“, also § 202c StGB. Obwohl auch die SPD vor Kurzem noch den umstrittenen Paragraphen auf seine tatsächliche Sinnhaftigkeit und etwaige kontraproduktive Wirkungen hin evaluieren wollte, verschärft man nun mit Hinweis auf eine entsprechende EU-Richtlinie das Strafmaß für Vergehen nach § 202c StGB. Dies haben wir heute thematisiert, denn als Grüne sehen wir den Hackerparagraphen nach wie vor sehr kritisch
Am morgen Freitag, dem 19.03.2015 berät der Bundestag in erster Lesung über den Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz). Die Debatte findet zwischen 09:00 und 10:50 Uhr statt. Für die Grüne Bundestagsfraktion werden Konstantin und Dieter Janecek als wirtschaftspolitischer Sprecher reden. An dieser Stelle bereits der Hinweis auf die am 20. April 2015 stattfindende Anhörung des (federführenden) Innenausschusses.
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