Als "Erhöhung der Sicherheit durch Videotechnik" versuchte die Große Koalition ganz unterschiedliche, teils sehr umstrittene und weitreichende Maßnahmen durchs Parlament zu bringen. So disparat und kurz konnte die parlamentarische Debatte nicht auch nur annähernd den komplexen Fragen in ausreichender Differenziertheit gerecht werden. Denn während Bodycams unter bestimmten Einsatz- und Datenschutz-Bedingungen auch in bürgerrechtlicher Hinsicht durchaus überlegenswert sind und die Kameraüberwachung an neuralgischen Orten wie Kriminalitätsschwerpunkten wenn auch nicht bei der Verhinderung, so doch bei der Aufklärung von schweren Straftaten hilfreich sein können, sind die automatische Kennzeichenerfassung sowie die ausgeweitete Videoüberwachung durch Private sicherheitspolitisch ebenso nutzlose wie bürgerrechtlich bedenkliche Formen der flächendeckenden Schleierfahnung respektive Massenüberwachung. Letztlich haben wir daher das Maßnahmenpaket in Gänze abelehnt.
Zum Ende einer Legislaturperiode häufen sich üblicherweise die parlamentarischen Initiativen. Doch was die Große Koalition in dieser Sitzungswoche alles auf den heutigen Plenardonnerstag zu legen gedachte, sprengte nicht nur die Gesetze von Zeit und Raum (die 27-Stunden-Sitzung hätte theoretisch bis Freitagmittag und damit weit bis in den nächsten Sitzungstag gereicht, von Bonn als Ausweichort wurde schon gewitzelt), sondern enthielt - auffällig unauffällig in tiefer Nacht verstreut - gleich mehrere ebenso komplexe wie gravierende Gesetzesänderungen.
Videoüberwachung und Vorratsdatenspeicherung; Sicherheit ist scheinbar nur zu haben, wenn Polizei und Sicherheitsbehörden mehr Zugriff auf die Daten der Bürger erhalten. Diesen Eindruck vermittelt zumindest so manche öffentliche Debatte. Dabei ist mehr Sicherheit auch mit anderen Bausteinen machbar: mehr Geld für die Polizei und die Sicherheitsbehörden, eine bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern beziehungsweise Polizei und Geheimdiensten oder strengere Regeln für Gefährder, von der elektronischen Fußfessel bis zur Abschiebung. Diese und weitere Fragen diskutiert Konstantin im Rahmen eines Berliner Pub-Talks mit dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter André Schulz. Mehr Infos zu Ablauf uns Anmeldung findet Ihr hier.
Im August 2016 wurden überraschend Hacking-Programme der NSA-Elitehackgruppe TAO auf der Software-Tauschplattform GitHub300 Megabyte angeboten, mit denen unter anderem das gezielte Hacking von weit verbreiteten kommerziellen Firewalls von Anbietern wie CISCO und Fortinet, sowie von Routern und Betriebssysteme möglich sein soll. Wie im Juni 2016 bekannt geworden ist, plant die Bundesregierung seit geraumer Zeit eine Bundesbehörde zur Umgehung von Kryptographie. Die "Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich", kurz ZITiS, soll den Polizeibehörden und Verfassungsschutzämtern helfen, verschlüsselte Kommunikation zu dechiffrieren. Statt IT-Sicherheit zu gewährleisten und die private Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, soll der Staat also selbst zum Hacker werden. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung wollten Luise Amtsberg, Volker Beck und Konstantin wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus den Veröffentlichungen der Hacking-Programme in Hinblick auf das geplante ZITiS zieht. Die Antwort der Bundesregierung könnt ihr hier nachlesen.
Mit ihren heute veröffentlichten neuen Forderungen zur weiteren Verschärfungen der Sicherheitsgesetzgebung instrumentalisiert die Union die Sicherheitspolitik für den Wahlkampf und verknüpft die richtige Forderung nach mehr Personal bei der Polizei mit populistischen Parolen, die kein Mehr an Sicherheit bringen werden. Unsere innenpolitische Sprecherin Irene Mihalic und ich halten diesen Unterbietungswettbewerb um die Grundrechte mit AfD und Co. für höchst bedenklich.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Katharina Schulze, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag und zuständig für Innenpolitik, Sport und Strategien gegen Rechtsextremismus, einen Gastbeitrag verfasst, in dem sie ihre Kritik am neuen Bayrischen Verfassungsschutzgesetz erläutert.
Die schrecklichen Taten von Nizza, München, Würzburg und Ansbach haben uns erneut die enorme Verletzlichkeit unserer offenen und freien Gesellschaften schmerzhaft vor Augen geführt. Wir trauern mit den Angehörigen der Toten und hoffen auf vollständige Genesung der Verletzten. Bestehende Sicherheitslücken und Versäumnisse im Vorfeld müssen nun mit kühlem Kopf analysiert werden. Nur so können wir die richtigen Schlüsse zur Erhöhung der Sicherheit und Verhinderung zukünftiger Taten ziehen. Es gibt Stellschrauben zur effektiven Erhöhung der Sicherheit. Wir brauchen mehr und eine besser ausgestattete Polizei, mehr Prävention, einen verbesserten, rechtsstaatlich organisierten Informationsaustausch und nicht zuletzt ein strengeres Waffenrecht. Es ist immer noch viel zu einfach, an Schusswaffen zu kommen. Dies gilt auch für den Zugang zu illegalen Schusswaffen und die Gefahr umgebauter Dekorationswaffen.
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