Am 12. Juni 2012 hat Malte einen Gastbeitrag bei Zeit Online veröffentlicht. Darin spricht er über die Weggabelung vor der die Gesellschaft steht, bei der Zukunft des Internets und der Ausgestaltung und Durchsetzung des Urheberrechts. Den Gastkommentar Maltes dokumentieren wir hier.
Mit Überraschung hat Wolfgang Wieland auf den Seiten des AK Vorrat gelesen, dass er nun für die Vorratsdatenspeicherung sei. Das Gegenteil ist richtig - und das weiß, bei allem Verständnis für seine parteipolitischen Interessen als Chef der Piratenfraktion in Kiel, auch der Verfasser des Artikels Patrick Breyer. Schließlich haben er und Wolfgang Wieland gemeinsam gegen das deutsche Vorratsdatenspeicherungs-Umsetzungsgesetz geklagt.
Die Schufa will zukünftig soziale Netzwerke wie facebook und twitter als Datenquelle zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Bürgerinnen und Bürgern nutzen. Das berichtet NDR Info mit Hinweis auf entsprechende Unterlagen, die belegen, dass die SCHUFA, die mit dem Slogan "SCHUFA schaffrt Vertrauen" wirbt, in Kooperation mit dem Hasso-Plattner-Institut der Universität Potsdam (HPI) derzeit entsprechende Projektvorschläge erarbeitet. Zu den Plänen der SCHUFA, wahllos für die Bewertung der Vertrauenswürdigkeit von Menschen Informationen aus dem Netz verwenden zu wollen, haben Konstantin und Nicole Maisch heute Stellung genommen.
Vor wenigen Tagen war es soweit: Die EU-Kommission hat Klage gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung der Sachen Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhoben. Die Kommission sieht die Bundesrepublik auch weiterhin in der Pflicht, die bestehende Richtlinie vollständig umzusetzen. Eine ganz ähnliche Argumentation ist auch immer wieder von der konservativen Seite der derzeitigen Bundesregierung zu vernehmen. Die teilweise ins Hysterische abgleitenden Vorwürfe und Kommentare aus Unionskreisen in Sachen Klage verfolgen nur ein Ziel: Sie sollen von der eigenen Verantwortung in Sachen Vorratsdatenspeicherung ablenken.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist ein grüner Erfolg. Unser Einsatz für einen transparenten Staat und unser Kampf für das IFG haben sich gelohnt: Die geschaffenen voraussetzungslosen Auskunftsrechte werden von den Bürgerinnen und Bürgern immer stärker genutzt. Sie erwarten zu Recht, dass die vielfältigen Möglichkeiten des Internets genutzt werden. Weitere Reformen in Sachen IFG müssen dringend auf den Weg gebracht werden. Insbesondere brauchen wir die Aufnahme eines Informationsgrundrechts in das Grundgesetz, starke Open-Data-Verpflichtungen der Verwaltung und ein neues Informationsfreiheitsgesetz, mit dem verhindert wird, dass Behörden Informationen aufgrund eines zu weitgehenden Verständnisses von Betriebsgeheimnissen zurückhalten. Hierfür sprechen wir Grünen uns seit langem aus. Am 25. Mai 2012 beriet der Deutsche Bundestag in seiner 182. Sitzung über unseren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, in dem wir uns für die Aufnahme der Informationsfreiheit als Informationszugangsgrundrecht in Artikel 5 des Grundgesetzes aussprechen.
Wir Grünen engagieren uns seit langem gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Mit der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung wollen EU-Innenkommissarin Malmström und Bundesinnenminister Friedrich Telekommunikationsanbieter zur Archivierung persönlicher Daten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat verpflichten. Ein Video der Kampagne "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" von AK Vorrat, CCC und FoBuD e.V. erklärt, warum das höchst problematisch ist. Das Video ist unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 veröffentlicht und kann gerne weiterverbreitet werden.
Heute debattierte der Innenausschuss des Deutschen Bundestages erneut über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und die zugrundeliegende Richtlinie. Zu Gast war unter anderem auch ein Vertreter der EU-Direktion Innere Sicherheit, der noch einmal die Erwartung der Europäischen Kommission, die bestehende Richtlinie umzusetzen, formulierte. Gleichzeitig machte der Kommissions-Vertreter noch einmal explizit darauf aufmerksam, dass die Kommission durchaus auch eine Verschärfung der Richtlinie in Betracht zieht - angesichts der Urteile mehrerer europäischer Verfassungsgerichte ein Szenario, das bislang innerhalb der deutschen Diskussion kaum beachtet wurde.
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