Die schwarz-gelbe Bundesregierung will derzeit das Telekommunikationsgesetz (TKG) dahingehend verschärfen, den Strafverfolgungsbehörden weitgehende Befugnisse einzuräumen. Der Entwurf der Bundesregierung stieß auf vielfältige Kritik. Am 31. Januar 2013 fand die erste Lesung des von der schwarz-gelben Bunderegierung eingebrachten Gesetzesentwurfs im Bundestag statt. In seiner Protokollrede kritisierte Konstantin das Vorgehen der schwarz-gelben Bundesregierung und der Regierungskoalition im Bundestag, legte die Position der Grünen dar und setzte sich auch für eine intensive Beratung der Fachausschüsse des Bundestages zu dem umstrittenen Vorhaben eingesetzt. Am kommenden Montag findet nun eine öffentliche Anhörung des federführenden Innenausschusses statt.
Die zentrale Frage, die derzeit die Datenschutzdebatte beherrscht, lautet: Wird diese Koalition angesichts des zuletzt massiv angeschwollenen Protests gegen ihren Gesetzentwurf zum Beschäftigtedatenschutz aufgeben oder das Vorhaben durchziehen? In den jüngsten Planungsunterlagen für die kommende Sitzungswoche findet sich als Tagesordnungspunkt 1 die Verabschiedung des Koalitionsentwurfes in 2./ 3. Lesung. Mit den Ankündigungen des Vorsitzenden des Innenausschusses, sich ausreichend Zeit für die weiteren Beratungen zu nehmen, um ein Vorgehen wie beim überhastet verabschiedeten Meldegesetz zu vermeiden, scheint es also nicht sehr weit her zu sein. Konstantin hat hierzu heute Stellung genommen.
Eigentlich sollten der höchst umstrittene Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz und die von den Koalitionsfraktionen hierzu unterbreiteten Änderungen heute Gegenstand der Beratungen in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestags sein. Nun haben die Koalitionsfraktionen den Tagesordnungspunkt abgesetzt. Zur heutigen Absetzung des tagesordnungspunktes im federführenden Innenausschuss haben Konstantin als innen- und netzpolitischer Sprecher und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der grünen Bundestagsfraktion, heute folgendes erklärt.
Heute debattierte der Innenausschuss des Bundestages unter anderem auch über die Übermittlung von Finanztransaktion an US-Sicherheitsbehörden im Rahmen des SWIFT-Abkommens. Der jetzt bekannt gewordene öffentliche Teil des zweiten Berichts der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol zum SWIFT-Abkommen zeigt: Die US-Sicherheitsbehörden verfügen weiterhin über einen offenkundig unkontrollierten Zugriff auf internationale Finanztransaktionsdaten der Bundesbürger.
Derzeit wird auf europäischer und deutscher Ebene intensiv über die Reform des überholten EU-Datenschutzrahmens diskutiert. Ziel der Bemühungen ist die Schaffung effektiver und durchsetzungsfähiger Datenschutzregelungen in der EU. Diese, so das Ziel der Reformbemühungen, sollen im Stande sein, eine adäquate Antwort auf die Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes, die im Zuge des digitalen Wandels entstanden sind, zu geben. Am Montag, dem 22. Oktober 2012 wird sich der Innenausschuss des Bundestages in zwei Anhörungen (Tagesordnungen) mit der derzeitigen EU-Datenschutzreform beschäftigen. Gegenstand der Anhörungen ist neben den Vorschlägen der Europäischen Kommission auch ein von uns Grünen hierzu eingebrachter Antrag, in dem wir die Bundesregierung auffordern, sich endlich für einen hohes europäisches Datenschutzniveau zu engagieren.
Vor Kurzem hat der Bundesbeauftragte für dden Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, seinen alle zwei Jahre erscheinenden Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vorgelegt. Der Bundesinformationsbeauftragte bestätigt in seinem Tätigkeitsbericht noch einmal die Grundlinien und Forderungen unserer grünen Informationsfreiheitspolitik. Als Grüne kämpfen wir seit langem bereits für die Aufnahme eines Informationsgrundrechts in das Grundgesetz, starke Open-Data-Verpflichtungen der Verwaltung und ein neues IFG, mit dem verhindert wird, dass Informationen aufgrund eines zu weitgehenden Verständnisses von Betriebsgeheimnissen zurückgehalten werden. Zu diesen Themen hat gerade eine Anhörung im Innenausschuss des Bundestages stattgefunden.
Die Geschichte des unter rot-grün eingeführten Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist eine Erfolgsgeschichte. Der Einsatz für einen transparenten Staat und unser Kampf für das IFG haben sich gelohnt. Gleichzeitig, das weiß jeder, der sich einmal mit der noch immer in vielen Amtsstuben vorherrschenden Auskunftspraxis auseinandergesetzt hat, liegt noch viel Arbeit vor uns.
Archive