Offene Daten, die allen leicht und kostenfrei zugänglich sind haben eine enorme Bedeutung für Teilhabe und Innovationskraft in Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft, vor allem aber auch für eine vertrauenswürdige weil transparente und zugängliche Staatlichkeit in einem demokratischen Gemeinwesen. Im Grundsatz sind sich hier Fachleute und alle Fraktionen im Bundestag seit langem einig. Doch wieder einmal brauchte die Bundesregierung hier erst Jahre, um dann mit einem unentschlossenen Kurzsprung im Frühwahlkampf aufzuwarten.
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am 25. Juni geurteilt, dass der Deutsche Bundestag zur Herausgabe von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) nach dem Informataionsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichtet ist. Seit einiger Zeit sind verschiedene Organisationen bemüht, die abgefragten Ausarbeitungen systematisch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zukünftig wird der Bundestag von sich aus Gutachten unter gewissen Voraussetzungen zugänglich machen. Als Grüne werden wir uns das weitere Vorgehen intensiv begleiten.
Gestern fand als erste von insgesamt drei Anhörungen des Ausschusses „Digitale Agenda“ bis zum Ende des Jahres statt. Diesmal ging es um das Thema Open Data, mit dem sich der Deutsche Bundestag seit Jahren intensiv beschäftigt. Hier findet Ihr alle Infos zum gestrigen Fachgespräch zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der wirklich interessanten und ergebnisorientierten Expertenanhörung.
Heute stand u.a. ein Antrag der SPD, der das Ziel verfolgt, das bestehende Umweltinformationsgesetz, das Verbraucherinformationsgesetz und das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zusammenzuführen, auf der Tagesordnung des Plenums des Bundestags. Meinen Redebeitrag zur Initiative der SPD, zur Informationsfreiheit und zur Bedeutung von Transpararenz in einem modernen Staat dokumentieren wir an dieser Stelle. Wie immer gilt: Über Eure Kritik und Anregungen freuen wir uns.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Informationszugangs in Brandenburg in den Landtag eingebracht. Das Gesetz soll Bürgerinnen und Bürgern, Bürgerinitiativen und Verbänden umfassenden Zugang zu Informationen in Behörden, in anderen öffentlichen Stellen und in bestimmten Unternehmen verschaffen und zudem Einblick in zahlreiche Verträge über öffentliche Belange geben.
Am Donnerstag, dem 14.6.2012 lädt die grüne Fraktion in Brandenburg ab 19:00 Uhr zu einem Fachgespräch zum Gesetzentwurf für ein Allgemeines Informationszugangsgesetz in den Landtag Brandenburg (Am Havelblick 8, 14473 Potsdam). Die Diskussion findet in Raum 137 statt. Zur besseren Planung der Veranstaltung wird um eine kurze Anmeldung auf den Seiten der grünen Fraktion in Brandenburg gebeten. Dort finden sich auch weitere Informationen zum aktuellen Stand des Gesetzentwurfes.
Gestern hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht zwei für die Stärkung der Informationsfreiheit sehr erfreuliche Urteile gesprochen. Die Urteile beziehen sich vor allem auf Auskunftsplichten von Bundesministerien bei Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). So müssen Ministerien zukünftig auch über "Regierungshandeln" Auskunft erteilen. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat das Leipziger Urteil nachdrücklich begrüßt. Das Gericht habe durch seine Entscheidung "der Transparenz der Regierungsarbeit zum Durchbruch verholfen". Es handle sich um eine "gute Nachricht für alle, die von ihrem demokratischen Recht auf umfassende Information Gebrauch machen wollen". Wir Grüne werden die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes im Sinne von mehr Transparenz und dem Motto „Mehr offene Daten wagen“ weiter vorantreiben, damit die nach der gegenwärtigen, teilweise zu unbestimmte Rechtslage im Sinne der Bürgerinnen und Bürger reformiert wird.
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