Vergangene Woche hat das Bundeskabinett die Universaldienst-Verordnung (Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung) verabschiedet. Nunmehr hat auch der Digitalausschuss des Bundestags sein Einvernehmen erklärt. Die […]
Als Reaktion auf die schlechte Mobilfunkabdeckung in Deutschland und die kürzlich veröffentlichte Mobilfunkstrategie der Bundesregierung legt die Grüne Bundestagsfraktion unter […]
Am gestrigen 25.01. 2013 entschied der Bundesgerichtshofes in einem Urteil, dass Internet-Nutzer Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, so das Gericht. Die Auswirkungen des Richterspruchs auf aktuelle Debatten wie die Phantasien nach Sperrung von Internetanschlüssen aber auch auf dem Breitbandausbau sind weitreichend. Der Wunsch nach Sperrungen gehört damit hoffentlich ein für alle Mal der Vergangenheit an. Das Urteil stützt auch unsere langjährige Forderung, Breitbandanschlüsse als Universaldienst festzuschreiben. Wie Telefon und Postzustellung gehört der Breitbandinternetzugang zur Grundversorgung.
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