Heute ist der Europäische Datenschutztag. Gemeinsam mit meiner Kollegin Misbah Khan, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat sowie im Ausschuss […]
Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat hat heute öffentlich bekannt gegeben, dass das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit […]
Mit dem heutigen Tag wird die EU-Datenschutzgrundverordnung unmittelbar anzuwendendes Recht. Sie ist ein Meilenstein für den Schutz von Privatheit und Grundrechten […]
Zu den heute veröffentlichten TiSA-Dokumenten habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin, Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik der Grünen Bundestagsfraktion, heute Stellung genommen. Trotz mehrfacher Leaks und entsprechend harscher Kritik aus Zivilgesellschaft und europäischem Parlament drohen offenbar auf Druck der US-Seite in den Verhandlungen mit der EU-Kommission und der Bundesregierung weiter einseitig Wirtschaftsinteressen bedient zu werden. Hier sollen über die Köpfe der Betroffenen hinweg selbstverständliche Grundrechtestandards wegverhandelt werden. Das ist ein Skandal. Niemand braucht sich zu wundern, wenn durch solche Hinterzimmerdeals Politikverdrossenheit und Populismus zunimmt. Datenschutz, Open Source und Netzneutralität als Wettbewerbshindernisse zu betrachten ist gestrig und grundfalsch. Diese sind ganz im Gegenteil die Grundvoraussetzung für Gemeinwohl, Verbrauchervertrauen und fairen Wettbewerb im digitalen Zeitalter. Hohe Standards für alle – das würde Handelsabkommen nicht hemmen, sondern vielmehr legitimieren.
In den vergangenen Tagen wurde eine Neuordnung der Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung beim Datenschutz diskutiert. Die Diskussionen der vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, dass der Datenschutz beim Innenministerium nicht gut aufgehoben ist. Der Interessenkonflikt zwischen der Verantwortung für die Innere Sicherheit und die Wahrung von Privatsphäre und Datenschutz ist offensichtlich.
Seit Mittwoch läuft bereits die Neujahrsklausur der Grünen Bundestagsfraktion in Weimar, bei der unter anderem die Schwerpunkte der inhaltlichen Arbeit der nächsten Monate festgelegt wurden. Konstantin berichtet in einem Beitrag aus Weimar und den dort gefassten Beschlüssen. Als Koordinator des Arbeitskreises III freut sich Konstantin besonders darüber, dass sich die Fraktion darauf verständigt hat, sich in den nächsten Monaten neben der Energiewende vor allem dem Schutz und dem Ausbau der Bürger- und Menschenrechte besonders intensiv widmen zu wollen.
Wenige Tage ist es her, dass sich CDU/CSU und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt haben. Die innen- und netzpolitische Bewertung des Vertragswerks fällt eher mau aus. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Vertragswerk verheerend. Es droht ein schwarz-roter Ausverkauf des Daten- und Grundrechtsschutzes. Neben der Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und der großkoalitionären Abwicklung der Stiftung Datenschutz, dem datenschutzrechtlichen Leuchtturmprojekt der noch kommissarisch amtierenden schwarz-gelben Bundesregierung, hat vor allem die Diskussion um die – zumindest vorübergehende – Verlängerung der Amtszeit Peter Schaars für erhebliche Verwirrung gesorgt. Nach einer schriftlichen Frage von Konstantin ist nun klar: Bundesinnenminister Friedrich geht sehenden Auges einen verfassungs- und europarechtlich höchst fragwürdigen Weg.
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