Am gestrigen 15. April 2015 hat Bundesjustizminister Heiko Maas seine “Leitlinien” zur Entwicklung eines Gesetztes für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Dies kommt einer 180 Grad Wende gleich und lässt einmal mehr generelle Zweifel am Stellenwert der Grund- und Bürgerrechte innerhalb der SPD aufkommen. In einem kurzen Beitrag nimmt Malte eine erste Kritik an den Leitlinien vor.
Die heute durch Bundesjustizminister Maas und Bundesinnenminister de Maizière vorgestellten Leitlinien für "Höchstspeicherfristen" sind nichts anderes als ein fauler Kompromiss in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Die Vorratsdatenspeicherung gehört nicht ins Parlament sondern auf die Müllhalde der Geschichte. Statt das endlich zu akzeptieren, setzt die schwarz-rote Bundesregierung ihren bürgerrechtsfeindlichen Kurs unbeirrt fort. Nach dem jüngsten Vorstoß Sigmar Gabriels ist der SPD-Justizminister nach wenigen Tagen umgekippt. Wir behalten uns den erneuten Gang naxch Karlsruhe explizit vor.
Am vergangenen Freitag jährte sich die Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre zum ersten Mal. Für Spiegel Online hat Konstantin eine Zwischenbilanz der bisherigen Arbeit gezogen und die anhaltende Verweigerungshaltung der Bundesregierung, sich angemessen an der Aufklärung des Parlaments zu beteiligen, kritisiert.
Nicht erst seit dem durch Edward Snowden bekannt gewordenen Überwachungs- und Abhörskandal westlicher Geheimdienste ist klar, dass digitale Infrastrukturen weitreichend kompromittiert sind. Beinahe täglich erfahren wir von gravierenden Sicherheitslücken in Software und von zahlreichen Hackerangriffen. Die Hütte brennt, Konsequenzen sind lange überfällig! Die Bundesregierung hat nun ein IT-Sicherheitsgesetz vorgelegt, dass nahezu von allen Seiten völlig zurecht als verfassungsrechtlich bedenklich, unausgegorenen, widersprüchlichen und teils kontraproduktiv kritisiert wird.
Gestern haben die Fraktionen im Bundestag auf Initiative der grünen Fraktion erneut über die Vorratsdatenspeicherung debattiert – wie nicht anders zu erwarten durchaus engagiert. Während ihren Reden haben die Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt und die rechtspolitische Sprecherin Katja Keul noch einmal folgendes klargestellt: Die anlasslose Speicherung von personenbezogenen Daten stellt einen gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte jedes Einzelnen dar. Sie schafft aber keinesfalls mehr Sicherheit. Wer Menschen wirksam schützen will, braucht nicht mehr Daten, sondern mehr qualifiziertes Personal, das die jetzt bereits vorhandenen Daten und Informationen auswerten kann. An dieser Stelle dokumentieren wir die Redebeiträge der beiden grünen Abgeordneten.
Die Verwendung von Daten des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA durch den britischen Partnerdienst GCHQ war illegal. Das hat ein britisches Geheim-Gericht heute in einem ebenso überraschenden wie hoffentlich richtungsweisenden Urteil entschieden. Das Gericht stellte fest, dass der Zugriff auf Daten aus den Programmen PRISM und UPSTREAM bis Dezember 2014 illegal war. Wir begrüßen die Entscheidung des britischen Gerichts ausdrücklich. Sie stellt einen ersten wichtigen Erfolg für die Bürgerrechte aller Europäerinnen und Europäer dar. Das Gericht hat zumindest für die Vergangenheit bestätigt, dass die Praxis der Zusammenarbeit der Geheimdienste von Großbritannien und den USA, GCHQ und NSA, illegal war und gegen geltendes Menschenrecht verstieß.
Auch an diesem Donnerstag tagt erneut der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre des Deutschen Bundestages. Die Beweisaufnahme wird diesmal um 11:00 Uhr beginnen. Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen wissen wir, dass netzpolitik.org wieder live aus der Sitzung berichten wird. Das Thema der morgigen Sitzung wird erneut #Eikonal sein. Im Zuge der Sitzung werden diesmal insgesamt 4 Zeugen vernommen.
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