Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist ein grüner Erfolg. Unser Einsatz für einen transparenten Staat und unser Kampf für das IFG haben sich gelohnt: Die geschaffenen voraussetzungslosen Auskunftsrechte werden von den Bürgerinnen und Bürgern immer stärker genutzt. Sie erwarten zu Recht, dass die vielfältigen Möglichkeiten des Internets genutzt werden. Weitere Reformen in Sachen IFG müssen dringend auf den Weg gebracht werden. Insbesondere brauchen wir die Aufnahme eines Informationsgrundrechts in das Grundgesetz, starke Open-Data-Verpflichtungen der Verwaltung und ein neues Informationsfreiheitsgesetz, mit dem verhindert wird, dass Behörden Informationen aufgrund eines zu weitgehenden Verständnisses von Betriebsgeheimnissen zurückhalten. Hierfür sprechen wir Grünen uns seit langem aus. Am 25. Mai 2012 beriet der Deutsche Bundestag in seiner 182. Sitzung über unseren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, in dem wir uns für die Aufnahme der Informationsfreiheit als Informationszugangsgrundrecht in Artikel 5 des Grundgesetzes aussprechen.
Heute stellt der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, seinen zweijährigen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vor. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist ein grüner Erfolg. Unser Einsatz für einen transparenten Staat und unser Kampf für das IFG haben sich gelohnt. Dennoch müssen weitere Reformen des IFG dringend vorangebracht werden. Leider werden diese von Schwarz-Gelb auch weiterhin planmäßig verschleppt.
Heute hat ein gemeinsames Berichterstattergespräch zum Entwurf der 14. Änderung des Luftverkehrsgesetzes stattgefunden. Darin sind auch die Modalitäten einer Erlaubniserteilung für den Einsatz von Drohnen geregelt. Drohnen stellen potentiell eine erhebliche Gefährdung des Datenschutzes der Bürgerinnen und Bürger dar. Im Laufe des heutigen Berichterstattergespräches haben wir uns mit aller Deutlichkeit dafür eingesetzt, dass die Erlaubniserteilung explizit auch die Prüfung der Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung beinhaltet. Wir freuen uns über die heutige Zusage des Staatsekretärs des Bundesverkehrsministeriums, unsere Bedenken und die des Bundesdatenschutzbeauftragten aufzugreifen.
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