Nach den der Vorratsdatenspeicherung von Telefondaten steht uns die Komplettüberwachung in Europa nun auch bei den Fluggastdaten ins Haus. Anlässlich des am 27. Oktober 2011 im Europaparlament verabschiedeten Fluggastdatenabkommen mit Australien hat Jan Philipp Albrecht einen Gastbeitrag für die taz verfasst, den wir hier dokumentieren.
Bis auf Schleswig-Holsteins haben sich heute alle Bundesländer im Rahmen der in Lübeck stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz auf einen neuen Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags geeinigt. Leider konnte man bislang nirgend lesen, ob Netzsperren in dem neuen Vertragsentwurf enthalten sind oder nicht. Im Vorfeld der Unterzeichnung sickerte lediglich durch, dass in dem neuen Vertragstext keine Netzsperren mehr enthalten sein könnten. Diese Nachricht machte schnell die Runde. Derzeit ist von offizieller Seite noch nicht bestätigt, dass in dem neuen Vertragstext keine Sperren mehr enthalten sind. Wir können das aber hiermit tun. In der Tat sind in dem neuen Vertragswerk keine Netzsperren mehr vorgesehen. Das ist ein großer Erfolg. Ein Erfolg für all diejenigen, die sich immer wieder gegen den Einsatz des Instruments Netzsperren ausgesprochen haben. Ein Erfolg, auch für uns Grüne.
Heute wurde die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch verabschiedet. Mit der heutigen Abstimmung zeigt sich: Europa hat verstanden, dass eine Rechtsdurchsetzung im Internet nur durch mehr Kooperation zu erreichen ist, nicht mit rechtsstaatlich hochbedenklichen Sperrmechanismen. Die Verpflichtung zum Löschen kinderpornografischer Inhalte im Internet ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs. Mit der Entscheidung gegen verpflichtende Internetsperren ist ein erster Schritt weg von den Sperrplänen der EU-Kommission und einiger EU-Staaten gemacht worden. Die wenigen Mitgliedstaaten, die weiter Sperrmaßnahmen ergreifen wollen, müssen nun ein verhältnismäßiges und transparentes Verfahren mit Rechtsschutzmöglichkeit einhalten.
Heute hat das Europäische Parlament das neuverhandelte Fluggastdatenabkommens der EU mit Australien angenommen. Die heute abgesegnete Speicherung der Fluggastdaten aller nach Australien einreisenden EU-Bürger für fünfeinhalb Jahre ist und bleibt unverhältnismäßig. Mehrfach haben Verfassungsgerichte von EU-Staaten sowie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die anlasslose Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten für grundrechtswidrig erklärt. Auch das damit praktizierte 'Profiling' ist als Fortentwicklung der Rasterfahndung unvereinbar mit der Unschuldsvermutung. Wir haben das Abkommen daher als Grüne Fraktion abgelehnt und werden auch weiterhin gerichtliche Schritte prüfen, um dieser grundrechtswidrigen Praxis einen Riegel vorzuschieben. Dass auch Liberale und Sozialdemokraten das neue Abkommen mit Australien zur Vorratsdatenspeicherung und Rasterung der Daten völlig unverdächtiger Fluggäste angenommen haben, ist eine herbe Enttäuschung und ein Rückschlag für den Ruf des Europäischen Parlamentes als verlässliche Instanz zum Schutz der Bürgerrechte.
Die grüne Bundestagsfraktion hat ob der anhaltenden Debatte zur Netzneutralität einen Änderungsantrag für das Telekommunikationsgesetz eingebracht. Über die nun durch die Koalition verabschiedete Minimalregelung zur Netzneutralität geht dieser deutlich hinaus. Wir dokumentieren hier zunächst den Text und stellen ihn der Netzöffentlichkeit zur Diskussion und Verbesserung. Denn nachdem heute die TKG-Novelle in einer unbefriedigenden Fassung verabschiedet wurde, heißt es: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel.
Am heutigen Donnerstag, dem 27. Oktober 2011, hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Malte Spitz hat einen Offenen Brief an die Vorstandsvorsitzenden und Verantwortlichen für den Datenschutz bei der Deutschen Telekom, Vodafone, E-Plus und o2 Germany gerichtet, in dem er die Unternehmen auffordert, selbst für Transparenz darüber zu sorgen, welche Verkehrsdaten zu Abrechnungszwecken oder zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation gespeichert werden.
Bei netzpolitik.org läuft gerade eine sehr interessante Diskussion darüber, ob es sich bei den Änderungen des Entwurfs des TKG durch die Regierungskoalitionen um den Versuch handelt, eine "Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür" einzuführen. Die Aussage von Manuel Höferlin (FDP), bei der jetzigen Formulierung des § 97 Abs. 4 TKG handele es sich um den Stand der TKG-Novelle aus dem Jahr 2004, macht die Widersprüche in der Debatte noch größer. Daher hier eine kurze Analyse der Geschehnisse und Diskussionen der letzten Wochen und Monate.
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