Gestern hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht zwei für die Stärkung der Informationsfreiheit sehr erfreuliche Urteile gesprochen. Die Urteile beziehen sich vor allem auf Auskunftsplichten von Bundesministerien bei Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). So müssen Ministerien zukünftig auch über "Regierungshandeln" Auskunft erteilen. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat das Leipziger Urteil nachdrücklich begrüßt. Das Gericht habe durch seine Entscheidung "der Transparenz der Regierungsarbeit zum Durchbruch verholfen". Es handle sich um eine "gute Nachricht für alle, die von ihrem demokratischen Recht auf umfassende Information Gebrauch machen wollen". Wir Grüne werden die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes im Sinne von mehr Transparenz und dem Motto „Mehr offene Daten wagen“ weiter vorantreiben, damit die nach der gegenwärtigen, teilweise zu unbestimmte Rechtslage im Sinne der Bürgerinnen und Bürger reformiert wird.
Nachdem wir bereits vor längerer Zeit unseren grünen Entwurf eines Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz online diskutiert haben lassen, stellen wir als Grüne Bundestagsfraktion nun einen weiteren Gesetzesentwurf online zur Diskussion, um vor der Einbringung in den Bundestag die Mitarbeit an unserer Initiative zu ermöglichen und Fragen, Kritik und Anregungen aufzunehmen. Unser Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern („Whistleblowern“) ist ab sofort online diskutierbar. Wir präsentieren unseren Entwurf heute auf zwei Ebenen: Zum einen sind alle Interessierten eingeladen, auf www.gruener-gesetzentwurf.de ihre Fragen, Kritik, Ideen und Anregungen einzubringen. Zum anderen laden wir die juristische Fachwelt ein, auf den Seiten des Fachverlags C.H. Beck, der Beck Community, unter www.community.beck.de unseren Gesetzentwurf einer fundierten juristischen Prüfung zu unterziehen. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.
Am 28. Oktober luden Ska Keller, Jan-Philipp Albrecht und Konstantin von Notz zum ActaLunch in die Heinrich-Böll-Stiftung. Wir dokumentieren hier zunächst das Video des Livestreams mit Professor Axel Metzger zu den Hintergründen des ACTA-Abkommens, Geraldine de Bastion (digiges) und David Hachfeld (Oxfam).
Nach Peter Altmaier und Pavel Mayer hat nun auch der Parlamentarische Geschäftsführer der grünen Bundestagsfraktion, Volker Beck, einen Beitrag im Feuilleton der FAZ verfasst. Den Beitrag von @VolkerBeck dokumentieren wir hier. Unionspolitiker bekennen sich jetzt zaghaft zum Internet. Wieso hat man trotzdem den Eindruck, sie würden es am liebsten abschalten? Ein Plädoyer für ein freies Netz für freie Bürger. Von Volker Beck.
Nach den der Vorratsdatenspeicherung von Telefondaten steht uns die Komplettüberwachung in Europa nun auch bei den Fluggastdaten ins Haus. Anlässlich des am 27. Oktober 2011 im Europaparlament verabschiedeten Fluggastdatenabkommen mit Australien hat Jan Philipp Albrecht einen Gastbeitrag für die taz verfasst, den wir hier dokumentieren.
Bis auf Schleswig-Holsteins haben sich heute alle Bundesländer im Rahmen der in Lübeck stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz auf einen neuen Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags geeinigt. Leider konnte man bislang nirgend lesen, ob Netzsperren in dem neuen Vertragsentwurf enthalten sind oder nicht. Im Vorfeld der Unterzeichnung sickerte lediglich durch, dass in dem neuen Vertragstext keine Netzsperren mehr enthalten sein könnten. Diese Nachricht machte schnell die Runde. Derzeit ist von offizieller Seite noch nicht bestätigt, dass in dem neuen Vertragstext keine Sperren mehr enthalten sind. Wir können das aber hiermit tun. In der Tat sind in dem neuen Vertragswerk keine Netzsperren mehr vorgesehen. Das ist ein großer Erfolg. Ein Erfolg für all diejenigen, die sich immer wieder gegen den Einsatz des Instruments Netzsperren ausgesprochen haben. Ein Erfolg, auch für uns Grüne.
Heute wurde die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch verabschiedet. Mit der heutigen Abstimmung zeigt sich: Europa hat verstanden, dass eine Rechtsdurchsetzung im Internet nur durch mehr Kooperation zu erreichen ist, nicht mit rechtsstaatlich hochbedenklichen Sperrmechanismen. Die Verpflichtung zum Löschen kinderpornografischer Inhalte im Internet ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs. Mit der Entscheidung gegen verpflichtende Internetsperren ist ein erster Schritt weg von den Sperrplänen der EU-Kommission und einiger EU-Staaten gemacht worden. Die wenigen Mitgliedstaaten, die weiter Sperrmaßnahmen ergreifen wollen, müssen nun ein verhältnismäßiges und transparentes Verfahren mit Rechtsschutzmöglichkeit einhalten.
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