Gerade haben die Liberalen im Europäischen Parlament entschieden, das umstrittene Handelsabkommen ACTA ablehnen zu wollen. Im Europäischen Parlament haben sich Ska Keller, entwicklungspolitische Sprecherin der Grünen/EFA im Europäischen Parlament und Jan seit langem gegen ACTA eingesetzt. Über die jüngste Entscheidung der Liberalen haben sich die beiden sehr gefreut. Durch die Entscheidung ist ACTA endgültig beerdigt. Handelskommissar de Gucht ist mit seiner Strategie der Hinterzimmerverhandlungen und alleinigen Vertretung der Interessen europäischer Industrie klar gescheitert - sogar in der eigenen politischen Familie. Nach dem Gutachten des Europäischen Datenschutzbeauftragten ist klar, dass bei ACTA keine ausreichenden Bestimmungen für den Schutz persönlicher Daten bestehen. Für Sla und Jan ist klar: ACTA steht vernünftigen Lösungen im Weg und muss weg.
Wolfgang Börnsen, seines Zeichens medienpolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, hat sich in einer Pressemitteilung sehr über die Entscheidung der Jury des Computerspielpreisda aufgeregt, „in der Kategorie 'Bestes Deutsches Spiel' ein so genanntes Killerspiel zu nominieren“. Tabea und Malte haben hierauf reagiert. Doch lest selbst.
Am 14. März 2012 hat die Petition “Urheberrecht – Aussetzen der Ratifizierung von ACTA” die Marke von 50000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern erreicht. Da diese Marke innerhalb von 4 Wochen nach Freischaltung der Petition erreicht wurde, findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung zu ACTA statt. Als Grüne haben wir uns sehr gefreut, dass die Petition in so kurzer Zeit so viele Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden hat. letztlich haben 61 305 Menschen die Petition unterzeichnet. Einmal mehr hat sich gezeigt: Gerade in Zeiten der Unzufriedenheit mit der Regierungsarbeit sind Petitionen ein wirkungsvolles Mittel für Bürgerinnen und Bürger, sich in politische Prozesse einzumischen. Nun steht das Datum der öffentlichen Anhörung, zu der sich Interessierte über das Ausschusssekretariat anmelden können, fest.
Heute meldeten mehrere Medien, dass die Bundesregierung offenbar vorerst auf die von der EU geforderte Regelung der Vorratsdatenspeicherung verzichten will. Grund für die Entscheidung war nach Angaben aus deutschen EU-Kreisen der nach wie vor anhaltende Streit über die Umsetzung der Richtlinie innerhalb der schwarz-gelben Koalition. Die heutige Entscheidung der Bundesregierung war angesichts der nach wie vor nicht nachgewiesenen Zweckdienlichkeit der Vorratsdatenspeicherung überfällig. Als Grüne haben wir die Bundesregierung immer wieder aufgefordert, sich endlich von der Umsetzung der Richtlinie zu verabschieden und hatten in dieser Legislatur mehrere Anträge vorgelegt, in dem wir die Bundesregierung auffordern, von diesem grundrechtlich höchst fragwürdigem Instrument zu verabschieden. Die heutige Entscheidung der Bundesregierung darf nur ein erster Schritt sein.
Heute ist der Welttag des Buches und des Urheberrechts. Noch nie in der Menschheitsgeschichte war die Chance auf gesellschaftlicher Teilhabe an Wissen und Kultur so groß. Noch nie war ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber, Verwerter und Nutzer so nötig wie heute. Der Status Quo des Urheberrechts ist für niemanden zufriedenstellend. Eine Reform des Urheberrechts ist daher lange überfällig. Die Bundesregierung lässt die Urheber weiter im Regen stehen. Der von ihr seit Jahren angekündigte „3. Korb“ der Urheberrechtsreform liegt weiter auf schwarz-gelber Halde. Wir Grünen sind es, die den Kreativen einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die Nutzung ihrer Inhalte ermöglichen wollen. Gleichzeitig sagen wir deutlich: Massen-Abmahnungen und Kriminalisierung von Nutzern, die Sperrung von Internetanschlüssen und weitere Bürgerrechtseinschränkungen sind mit uns nicht zu machen.
Heute entscheid das Landgericht Hamburg in erster Instanz, dass YouTube sieben von der Gema genannte Musiktitel aus seinem Angebot entfernen muss. Dem Urteil wurde grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg bringt leider noch immer keine Klärung für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken im Internet. Faktisch wird lediglich der unzufriedenstellende Status quo weiter gefestigt. Als Grüne begrüßen wir, dass es auch zukünftig keine Pflicht zu umfangreichen Vorkontrollen für entsprechende Plattformen gibt. Es ist gut, dass das bewährte Verfahren von ‚Notice and take down‘ weiterhin als Standard gilt. das heutige Urteil hat einmal mehr gezeigt: Wir brauchen endlich eine Reform und Modernisierung des Urheberrechtes, damit ein fairer Interessensausgleich zwischen Urhebern, Nutzern und Verwertern ermöglicht wird. Weder darf es sein, dass Nutzer im Netz mit massenhaften Abmahnverfahren kriminalisiert werden, noch darf der Künstler im Regen stehen gelassen werden. Die Bundesregierung ignoriert diese Problematik seit Jahren und schadet somit sowohl den Nutzern als auch den Urhebern. Es ist nun an der Zeit eine konstruktive Debatte zu führen - statt repressive Modelle von Filterung und Sperrung von Internetinhalten als alleinigen Ausweg anzusehen.
Auf Einladung des netzpolitischen Sprechers der grünen Fraktion im Berliner Abgeordnetenaus findet in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Mobilität der Berliner Grünen ein interessante Veranstaltung zum Thema „Open Data und Mobilität“ statt. Ziel der Veranstaltung ist es, Vertreterinnen und Vertreter aus der Open Data Community, Netzpolitikerinnen und Netzpolitikern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Verkehrsbetrieben an einen Tisch zu bringen und gemeinsam zu überlegen, welchen Mehrwert die Zugänglichmachung von Daten für die Mobilität von morgen hat. Interessierte sind herzlich eingeladen.
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