Die Bundesnetzagentur hat heute die endgültigen Regulierungsverfügung für die Einführung von Vectoring im Nahbereich bekanntgegeben. Aber eine Fehlentscheidung bleibt eine […]
Die Bundesregierung befindet sich derzeit, drei Jahre nach den ersten Enthüllungen von Edward Snowden, endgültig im Überwachungsrausch. Gestern verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf, der den Bundesnachrichtendienst (BND) sehr weitreichende Befugnisse zubilligt. Während die parlamentarische Kontrolle bewusst umgangen werden soll, soll die Massenüberwachung an der Glasfaser und ein „Abhören unter Freunden“ explizit ermöglicht werden. Verfassungsrechtlich sind die Maßnahmen zumindest hoch umstritten. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede, die er im Zuge der abschließenden 2. und 3. Lesung des „Anti-Terror-Pakets“ am vergangenen Freitag im Bundestag gehalten hat. In ihr hat Konstantin versucht, die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Vorhaben aufzuzeigen. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Vor drei Jahren erschütterten von Edward Snowden geleakte NSA-Akten die Welt. Deutlich wurde im Zuge der Aufklärung durch das Parlament, dass der Bundesnachrichtendienst sehr weitgehend und ohne ausreichende Rechtsgrundlage mit der NSA und anderen Diensten kooperiert. Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschluss und der Vorlage eines BND-Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung habe ich heute gemeinsam mit Hans-Christian Ströbele das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert. Statt die notwendigen, wiederholt angemahnten rechtsstaatlichen Konsequenzen zu ziehen und die Massenüberwachung sowie die Verletzungen von EU-Grundrechtecharta und Grundrechten zu stoppen, sollen die hoch umstrittenen BND-Praktiken nun legalisiert werden. Mit der Erfindung eines neuen „Unabhängigen Gremiums“ aus Bundesrichtern und Bundesanwälten dokumentiert die Bundesregierung ein tiefes Misstrauen gegenüber dem Bundestag und der parlamentarischen Kontrolle.
Das neue „Kursbuch Netzausbau“ ist nicht viel mehr als ein gegenseitiges Schulterklopfen zwischen Bundesminister Dobrindt und der Telekommunikationsindustrie. Ein Blick […]
Internetanbieter sollen verpflichtet werden, künftig mindestens 90 Prozent der von ihnen beworbenen Internetgeschwindigkeiten auch zu liefern. Viele Nutzerinnen und Nutzer […]
Deutschland kommt beim Breitbandausbau immer noch nicht in Schwung: Lediglich 70,1 Prozent der deutschen Haushalte sind mit 50 Mbit/s versorgt. Während in anderen Ländern Gigabitstrategien ausgearbeitet werden, gibt es hierzulande nur für 4,4 Prozent Glasfaseranschlüsse. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Der Breitbandausbau ist sowohl gesellschaftlich als auch aus wirtschaftlicher Sicht wichtig. Der Ausbau von schnellem Internet lässt sich voranbringen, indem das Vermögen des Bundes produktiver und sinnvoller eingesetzt wird. Der Bund ist Großaktionär bei der Telekom. Im Rahmen eines Fachgesprächs wollen wir über unsere Konzepte für einen schnelleren Breitbandausbau diskutieren.
Heute hat die EU-Kommission entschieden, ein wettbewerbliches Prüfverfahren gegen den Vectoring Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur einzuleiten. Diese Entscheidung der EU-Kommission ist richtig. Die Bundesnetzagentur hat einen äußerst fragwürdigen Beschluss gefasst, mit dem der Telekom de facto ein Monopol gewährt wird. Das ist kontraproduktiv und verzögert den Ausbau von hochleistungsfähigem Internet in Deutschland. Die EU-Kommission hat das erkannt und folgerichtig ein Prüfverfahren eingeleitet.
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