Die Last-Minute-Änderungen der Koalition am Leistungsschutzrecht machen deutlich, dass die Koalition lediglich ein Gesetz mit einem solchen Namen schaffen wollte. Aus welchem Grund und wofür - das ist offensichtlich Nebensache. Die Koalition hat mit ihrem Änderungsantrag das Gesetz nicht enger gefasst, sondern komplett verdreht. Bis gestern sollten in erster Linie Suchmaschinen Lizenzgebühren an Presseverlage zahlen, wenn sie Teile von deren Artikeln in den Suchergebnissen dargestellt haben. Ziel war offensichtlich, den Verlagen Einnahmen durch die großen Suchmaschinen wie Google zu bescheren. Angesichts des neu vorgelegten Gesetzentwurfs haben Tabea und Konstantin eben nochmal die Position der grünen Bundestagsfraktion dargestellt.
Heute hat die schwarz-gelbe Bundesregierung das Projekt eines Beschäftigungsdatenschutzgesetzes endgültig beerdigt. Der innenpolitische Sprecher der CDU, Hans Peter Uhl, wird in der heutigen Presse mit den Worten zitiert: "Wir haben Thema endgültig zurückgestellt. Lösung muss in nächster Legislaturperiode gefunden werden." Angesichts der endgültigen Beerdigung der schwarz-gelben Pläne eines Beschäftigtendatenschutzes haben Konstantin und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der grünen Bundestagsfraktion, heute das Vorgehen der Bundesregierung scharf kritisiert.
Am gestrigen Donnerstag stand unter dem Tagesordnungspunkt 31 die erste Lesung eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur "Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften " (Drs-Nr. 17/11473 pdf) auf der Tagesordnung des Plenums des Deutschen Bundestags. Hinter dem doch etwas sperrigen Namen verbirgt sich das sogenannte "E-Government-Gesetz". An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.
Öffentliche Aufträge dürfen nur an „gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben“ werden (§ 97 Abs. 4 GWB). Doch ob Bewerber diese Voraussetzungen erfüllen, wissen die Vergabestellen allenfalls, wenn unmittelbar in ihrer Region die Unternehmen schon einmal korrupt oder anders kriminell aufgefallen waren. Am Montag, dem 25.2.2013, veranstaltet der Wirtschaftsausschuss des Bundestages eine Sachverständigenanhörung (pdf) zu unserem Gesetzentwurf , durch den ein bundeszentrales „Korruptionsregister“ über unzuverlässige Unternehmen eingerichtet werden soll. Die Anhörung ist öffentlich. Die Anhörung findet zwischen 14:00 und 16:00 Uhr in Saal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses des Bundestags statt.
Am 25.2.2013 veranstaltet der Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Bundestages eine öffentliche Anhörung. Gegenstand der Beratungen werden die grünen Vorschläge eines verpflichtenden Korruptionsregisters und unser Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz sein. An dieser Stelle macht Konstantin auf die Anhörung aufmerksam und informiert über die geladenen Sachverständigen und die Modalitäten der Anmeldung.
Heute hat die schwarz-gelbe Koalition nach anhaltenden Protesten an dem völlig verkorksten Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung den Tagesordnungpunkt erneut von den Tagesordnungen des Bundestages abgesetzt. Es ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten, dass der miserable Gesetzentwurf der Regierungskoalition vom Tisch ist. Eigentlich wäre eine neue und arbeitnehmerfreundliche Regelung des Beschäftigtendatenschutzes überfällig und dringend. Offensichtlich überfordern Fragen von Grundrechten und Beschäftigtendaten sowohl die Union als auch die FDP. Die Koalition sollte nun endgültig die Finger vom Beschäftigtendatenschutz lassen. Weitere Gespräche werden kaum nützen.
Am Montagmorgen lädt der Deutschlandfunk im Rahmen der Sendereihe „Kontrovers“ regelmäßig zum politischen Streitgespräch über ein aktuelles politisches Thema. An diesem Montag stand der umstrittene Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz, der diese Woche nach dem Willen von CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt werden soll, auf der Agenda. Unter dem Titel „Der gläserne Mitarbeiter – Was dürfen unsere Chefs über uns wissen“ diskutierte Konstantin mit Norbert Geis, MdB der CSU und Mitglied des Rechtsausschusses sowie Roland Wolf, Geschäftsführer Bund der deutschen Arbeitgeber (BDA).
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