Eckhard von Klaeden wechselte noch während der 17. Wahlperiode direkt aus dem Kanzleramt zur Daimler AG und ist dort heute […]
Die schwarz-gelbe Koalition hat es in vier Jahren, trotz anderslautenden Absichtserklärungen in ihrem Koalitionsvertrag, in einer der Schlüsselfragen des digitalen Zeitalters, der Netzneutralität, nicht vermocht hat, tatsächlich eine Regelung zur deren Schutz vorzulegen. Das ist mehr als bedauerlich. Angesichts des nun vom Wirtschaftsministerium vorgelegten, zweiten Verordnungsentwurfs kann man jedoch fast dankbar sein, dass es diese Koalition auch in vier Jahren nicht geschafft hat, sich diesem drängendem Problem tatsächlich anzunehmen. So bleibt die (erneute) Chance, eine am Ende der Legislatur erarbeitete, völlig unausgereifte Vorlage am Anfang der nächsten Legislatur einzustampfen - um dann eine neue (gesetzliche) Initiative zu erarbeiten, die auf wiederholte Versuche, die Netzneutralität final zu begraben, angemessen zu reagieren im Stande ist.
Am gestrigen Donnerstagabend stand auf der Tagesordnung der 246. Sitzung des Bundestages unter anderem auch erneut eine Initiative zur Netzneutralität. Bereits vor knapp einem Monat, also wenige Tage nach Bekantwerden der Pläne der Telekom, debattierte der Bundestag, damals auf Antrag der Linken, über dieses Thema. Nun hat die SPD noch einmal einen Antrag vorgelegt, der nicht nur die gesetzliche Notwendigkeit der Netzneutralität noch einmal thematisiert, sondern zudem auch die Themen Breitbandausbau und Mindestbandbreiten anspricht. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über verschiedene Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Matthi Bolte einen kurzen Gastbeitrag verfasst, in dem er über einen aktuellen Antrag, den die rot-grüne Koalition im Landtag von Nordrhein-Westfalen zur gesetzlichen Sicherung der Netzneutralität stellt, berichtet.
Heute haben mehr als 80 Verbraucher-, Internetnutzer- und Bürgerrechtsorganisationen die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, Neelie Kroes, noch einmal aufgefordert, endlich die Netzneutralität in Europa gesetzlich zu verankern. Jan und Konstantin haben ihre Unterstützung erklärt und ebenfalls eine gesetzliche Klarstellung auf bundesdeutscher und europäischer Ebene gefordert. Als Grüne setzen wir uns seit langem hierfür ein.
Seit langem setzen wir uns als Grüne dafür ein, dass die Netzneutralität als eines der Prinzipien, die den Erfolg des Internets, wie wir es heute kennen, überhaupt erst ermöglicht haben, gesetzlich festgeschrieben und gesichert wird. Die Bundesnetzagentur hat nun dazu aufgerufen, sich als Nutzerinnen und Nutzer an einer bundesweiten Messkampagne zu beteiligen, um so Verstößen auf die Spur zu kommen. Als Grüne Bundestagsfraktion fordern wir dazu auf, sich an dem Test zu beteiligen, um so ein fundierteres Bild von etwaigen Verstößen gegen das Prinzip der Netzneutralität zu bekommen.
Die Last-Minute-Änderungen der Koalition am Leistungsschutzrecht machen deutlich, dass die Koalition lediglich ein Gesetz mit einem solchen Namen schaffen wollte. Aus welchem Grund und wofür - das ist offensichtlich Nebensache. Die Koalition hat mit ihrem Änderungsantrag das Gesetz nicht enger gefasst, sondern komplett verdreht. Bis gestern sollten in erster Linie Suchmaschinen Lizenzgebühren an Presseverlage zahlen, wenn sie Teile von deren Artikeln in den Suchergebnissen dargestellt haben. Ziel war offensichtlich, den Verlagen Einnahmen durch die großen Suchmaschinen wie Google zu bescheren. Angesichts des neu vorgelegten Gesetzentwurfs haben Tabea und Konstantin eben nochmal die Position der grünen Bundestagsfraktion dargestellt.
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