Vor zwei Tagen hatten wir noch gewarnt, dass es ein einfaches "Weiter so" nicht geben dürfe. Angesichts der gestern bekannt gegebenen Einigung zwischen der EU-Kommission und den USA über ein „Safe Harbor“-Nachfolgeabkommen hat Konstantin schwere Bedenken, dass die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eingehalten werden. Die präsentierte Verhandlungslösung ist eine reine Mogelpackung. Das Ziel, den Grundrechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger effektiv zu erhöhen, wird phänomenal verfehlt. Auch die Rechtssicherheit für Unternehmen rückt in weite Ferne. Die Vorgaben des EuGH werden absehbar nicht erfüllt. Wir brauchen tatsächliche, materielle gesetzliche Änderungen, keine bloße Ankündigungsrhetorik. Wir fordern die Bundesregierung noch einmal auf, ihrer Verantwortung für den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Bürgerinnen und Bürger endlich gerecht zu werden.
Vor wenigen Tagen war es soweit: Die EU-Kommission hat Klage gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung der Sachen Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhoben. Die Kommission sieht die Bundesrepublik auch weiterhin in der Pflicht, die bestehende Richtlinie vollständig umzusetzen. Eine ganz ähnliche Argumentation ist auch immer wieder von der konservativen Seite der derzeitigen Bundesregierung zu vernehmen. Die teilweise ins Hysterische abgleitenden Vorwürfe und Kommentare aus Unionskreisen in Sachen Klage verfolgen nur ein Ziel: Sie sollen von der eigenen Verantwortung in Sachen Vorratsdatenspeicherung ablenken.
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