Am 11. Juni 2016 veranstaltet die grüne Bundestagsfraktion ein Fachgespräch zum Thema eSport, zu dem wir alle Interessierten sehr herzlich […]
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- […]
Kostenfrei und rechtssicher öffentliches WLAN nutzen – das ist in ganz Europa eine Selbstverständlichkeit. In ganz Europa? Nein! In Deutschland wird die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die sogenannte „Störerhaftung“, seit langem behindert. Nunmehr drei Regierungen unter Kanzlerin Merkel haben es nicht geschafft, eine praktikable und rechtsfeste Lösung für den unseligen Dauerbrenner der „Störerhaftung“ vorzulegen. Seit Jahren scheitert die Bundesregierung auf geradezu tragikomische Weise an dieser so dringlichen und eigentlich nicht allzu komplizierten Reform des Telemediengesetzes. Das zeigte sich in der heutigen Bundestagsdebatte zur letzten Sitzungswoche erneut und steht damit symptomatisch für die verpfuschte Leistungsbilanz der Großen Koalition im Digitalen.
Gestern verhinderte die Große Koalition im Finanzausschuss des Bundestages, dass noch vor Ende der Wahlperiode über die Gemeinnützigkeit von Freifunkinitiativen entschieden werden kann. Auf Grüne Initiative hin hatten Netzpolitiker aller Fraktionen versucht, dieses lange überfällige Vorhaben aus dem Bundesrat noch durchs Parlament zu bringen – so fällt die Initiative der Diskontinuität anheim und müsste in der kommenden Legislaturperiode von neuem gestartet werden. Zuvor hatte die Freifunkszene dringlich an alle Fraktionen appelliert, das oft gelobte Freifunkengagement auch als Gesetzgeber konkret zu unterstützen und dafür dieses Gesetz noch auf den Weg zu bringen.
Freifunk-Initiativen leisten durch die Bereitstellung offener und kostenfreier WLAN-Zugänge einen wichtigen Beitrag zur Stärkung digitaler Teilhabe. Wir Grüne fordern daher schon lange die Anerkennung des Engagements von Freifunkerinnen und Freifunkern als gemeinnützig. Die nordrhein-westfälischen Grünen haben hierzu Anfang des Jahres eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, der mehrheitlich beschlossen wurde. Der Gesetzentwurf zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk wurde im April an den Bundestag überwiesen und muss nun von diesem verabschiedet werden. Doch wieder einmal verschleppt die GroKo: Bislang hat der Entwurf es noch nicht einmal auf die Agenda des Plenums geschafft. Nun drängt die Zeit: Wir machen Druck, dass der Gesetzentwurf es noch in der nächsten Sitzungswoche auf die Agenda schafft! Mehr dazu könnt Ihr hier nachlesen.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Matthi Bolte wiederholt Gastbeiträge verfasst, in denen er über die Bemühungen in Nordrhein-Westfalen berichtet, Freifunk-Netzwerke auszubauen und Initiativen politisch stärker zu unterstützen. Heute berichtet Matthi über den Fortlauf seiner Initiative für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk im Bundesrat.
Auf der gerade zu Ende gegangenen Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen wurden drei netzpolitische Beschlüsse gefasst. Auch auf diesem Parteitag gab es wieder mehr als 600 Anträge. Da naturgemäß nicht jeder Antrag tatsächlich debattiert werden kann, entscheiden die Delegierten über ein Voting-Verfahren, welche Anträge tatsächlich debattiert und beschlossen werden sollen. Aus den knapp 70 eigenständigen V-Anträgen wurden so 12 Anträge extrahiert und durch die Delegierten gerankt. Unter diesen 12 Anträgen befanden sich auch alle drei vorliegenden netzpolitischen Anträge – ein klares Indiz für die Bedeutung die der Digitalpolitik mittlerweile zukommt – sowohl gesamtgesellschaftlich auch als parteiintern. Hier dokumentieren wir die Ergebnisse des Rankings und verweisen auf die – jeweils mit übergroßer Mehrheit bis einstimmig - beschlossenen Anträge.
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