Das Darknet war in den letzten Monaten in aller Munde: Im Juli 2016 lief ein 18-jähriger Schüler im Münchener Olympia-Einkaufszentrum Amok und tötete neun Menschen. Tatwaffe und Munition hatte er sich im Darknet besorgt. Das Darknet wird in aktuellen Debatten meist als digitaler Tummelplatz für Drogendealer, Waffenhändler und als Tauschbörse für Kinderpornografie dargestellt. Diese Diskussion vernachlässigt aber häufig, dass das Darknet sehr viel mehr ist als ein Sammelbecken für Kriminelle: Es ist auch Zufluchtsort für Journalistinnen und Journalisten, Whistleblowerinnen und Whistleblower und politisch Verfolgte in zahlreichen Ländern dieser Welt. Die ARD hat sich kürzlich in einer spannende Dokumentation sehr differenziert mit dem Thema Darknet auseinandergesetzt. Hierzu durfte auch Konstantin unter anderem seine Einschätzungen beitragen. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video.
Der internationale Drohnenkrieg ist völkerrechtlich höchst umstritten und fordert immer wieder zivile Opfer. Auch über die US-Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz werden als Relaisstation Drohnen gesteuert. Hans-Christian Ströbele hat deshalb Strafanzeige gestellt gegen die Verantwortlichen in Deutschland und den USA. Sonia Kennebeck sprach mit Whistleblowern aus den US-Drohnenprogrammen und besuchte mit einer Veteranin Opfer eines Angriffs in Afghanistan. Der Film zeigt die verheerenden Folgen für die Zivilbevölkerung sowie die Auswirkungen auf die beteiligten Militärangehörigen. Herzlich laden wir ein zum Filmabend und anschließender Diskussion.
Bislang scheiterte eine Vernehmung des Schlüsselzeugen Edward Snowden im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur NSA/BND-Affäre an der Blockadehaltung der Großen Koalition, die sich schon weigerte, die Bundesregierung überhaupt um Unterstützung zu ersuchen, damit der Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss aussagen kann. Das Bundesverfassungsgericht hatte insoweit entschieden, dass die Bundesregierung ohne ein solches förmliches Ersuchen nicht verpflichtet ist, zu einer Entscheidung zu kommen. Heute habe ich gemeinsam mit Martina Renner, Obfrau der Fraktion Die Linke im NSA/BND-Untersuchungsausschuss, den Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof in einem Antrag ersucht, die Blockade der Vernehmung von Edward Snowden durch Bundesregierung und Koalitionsmehrheit im Untersuchungsausschuss zu durchbrechen.
Zur Stärkung der Zusammenarbeit US-amerikanischer und deutscher Behörden im "Kampf gegen den Terror" unterzeichneten Innenminister de Maizière und die amerikanische Justizministerin Lynch im Mai dieses Jahres ein sog. Memorandum of Unterstanding. Ziel des Abkommens ist der Austausch von Informationen über "Gefährder" zwischen dem BKA und dem FBI, um deren Reiserouten nachvollziehen zu können. Während wir das Anliegen der Bundesregierung, einen verbesserten internationalen Datenaustausch über mögliche Gefährder zu erreichen, grundsätzlich unterstützen, lässt die Informationspolitik der Regierung viele Fragen zum weitgehend geheim gehaltenen Verfahren des Austauschs offen. Deshalb haben wir eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wie die Antwort der Bundesregierung zeigt, wählte die Bundesregierung wieder einmal bewusst den Weg des Ausschlusses des Parlaments.
Nach dreijährigen Snowden-Enthüllungen, anhaltenden Spionage-Affären und Rücktritten von Präsidenten sind die Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes dringend reformbedürftig. Doch mit ihrer Geheimdienst-Reform verschlimmbessert die Bundesregierung nur die offenkundigen Rechts- und Strukturprobleme. Unsere Kritik an dem jüngsten BND-Gesetzesentwurf der Großen Koalition hatten Hans-Christian Ströbele und Konstantin bereits vor der Plenumsdebatte geäußert. Statt sich endlich mit der Kernfrage nach dem Grundrechtsschutz im digitalen Zeitalter auseinanderzusetzen, sollen mit dem Entwurf die hoch umstrittenen BND-Praktiken nun legalisiert werden. Mit der Schaffung eines neues Kontrollgremiums versucht die Koalition unliebsame, bestehende Kontrollgremien des Bundestages zu übergehen und hebelt die parlamentarische Kontrolle somit bewusst aus. Hier könnt Ihr Konstantins Rede vom vergangenen Freitag nachschauen.
Die neue „Cybersicherheitsstrategie“ der Bundesregierung zeigt wohin die Reise nach dem Willen von CDU/CSU und SPD gehen soll: Statt endlich grundsätzliche Weichenstellungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit, zum Schutz digitaler Infrastrukturen und privater Kommunikation vorzunehmen, werden Verfassungsprinzipien offen in Frage gestellt und unübersichtliche Zuständigkeiten weiter zerfasert. Statt dem BMI unterstellte, zerfaserte Zuständigkeiten brauchen wir endlich die Stärkung unabhängiger Strukturen zur tatsächlichen Effektivierung der IT-Sicherheit. Nur durch diese Unabhängigkeit ist verlorengegangenes Vertrauen langfristig wieder herzustellen. Bestehende unabhängige Strukturen müssen zwingend ausgebaut und das BSI endlich unabhängig gestellt werden. Statt neuer Behörden zum Knacken von Verschlüssellungstechnologien brauchen wir durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen in allen IT-Großprojekten und eine Ausweitung der Haftung. Auch brauchen wir ein Verbot des Aufkaufs von Sicherheitslücken durch staatliche Stellen, eine Abkehr vom System der Massenüberwachung und einen effektiven Schutz digitaler Infrastrukturen.
Gerade hat die Europäische Kommission einen Entwurf eines neuen „Privacy Shield“-Abkommens vorgelegt. Um es kurz zu machen: Alle Befürchtungen sind eingetreten. Das von der Kommission vorgelegte Abkommen ist derartig löchrig, dass es keinen ausreichenden Schutz bietet. Die Europäische Kommission muss dringend nachbessern. Die Bundesregierung darf dem Abkommen in dieser Form nicht zustimmen. Wir brauchen eine robuste und nachhaltige Lösung für die zentrale Frage der digitalen Vernetzung unserer Welt. Eine solche ist der „Privacy Shield“ nicht. Die Bundesregierung darf ihm keinesfalls zustimmen.
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