Im Zuge der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses am 19. März 2015 wurden zwei weitere Zeugen aus den Reihen des Bundesnachrichtendienstes (BND) angehört. Thematisch ging es zum einen noch einmal um die Operation EIKONAL, zum anderen um Fragen des G10-Schutzes und des Umgangs mit erfassten Kommunikationsdaten bis in die Gegenwart. In dieser Woche hört der Ausschuss zwei sehr interessante Zeugen – dieses Mal nicht vom Bundesnachrichtendienst (BND). Vielmehr werden Klaus Landefeld, Beirat der DE-CIX Management GmbH, und Dr. Hans de With, von 1998 bis 2013 Vorsitzender der G10-Kommission des Bundestages, vor dem Ausschuss aussagen.
Am vergangenen Freitag jährte sich die Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre zum ersten Mal. Für Spiegel Online hat Konstantin eine Zwischenbilanz der bisherigen Arbeit gezogen und die anhaltende Verweigerungshaltung der Bundesregierung, sich angemessen an der Aufklärung des Parlaments zu beteiligen, kritisiert.
An dieser Stelle berichtet Konstantin über die heutige Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre. Aufgrund einer Regierungserklärung zum Europäischen Rat beginnt die heutige - nichtöffentliche - Beratungssitzung des Ausschusses erst um 11:00 Uhr. Im Anschluss daran wird der Ausschuss mit der öffentlichen Beweisaufnahme um 11.30 Uhr beginnen. Thematisch geht es diese Woche zum einen also noch mal um die Operation EIKONAL, zum anderen um Fragen des G10-Schutzes und des Umgangs mit erfassten Kommunikationsdaten bis in die Gegenwart.
Im Nachklapp der vergangenen Sitzung musste der Bundesnachrichtendienst (BND) eingestehen, dem Ausschuss rund 130 relevante Dokumente vorenthalten zu haben. Dies räumte der BND gegenüber dem Kanzleramt ein, nachdem während der letzten Sitzung der Eindruck entstand, dass sich der Zeuge auf Akten bezog, die dem Ausschuss noch gar nicht vorlagen. Spiegel Online berichtete über den Vorgang. Der BND spricht von einem Versehen und wird im Vorfeld der heutigen Sitzung dieses Versehen gegenüber Abgeordneten und Ausschuss erklären müssen. Im Zuge der Sitzung am heutigen Donnerstag wird diesmal nur ein BND-Zeuge aus den Reihen des Bundesnachrichtendienstes (BND) angehört. Thematisch befassen wir uns diese Woche im Wesentlichen mit der Operation EIKONAL, aber auch mit der Operation GLO.
Auch an diesem Donnerstag tagt erneut der Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre. Beginn der öffentlichen Beweisaufnahme Sitzung am Donnerstag ist 11.30 Uhr. Um 11 Uhr beginnt die nichtöffentliche Beratungssitzung. Sitzungsort ist erneut der Europasaal des Paul-Löbe Hauses (PLH 4.900). Auch diesmal wird netzpolitik.org wieder live aus der Sitzung berichten. An dieser Stelle berichtet Konstantin über die Aufklärungsarbeit des Ausschusses, die anhaltende Verweigerungshaltung der schwarz-roten Bundesregierung, die Arbeit des Parlaments zu unterstützen und ihre Pläne, statt endlich Konsequenzen aus den vergangenen zwei Jahren zu ziehen, die Massenüberwachung weiter auszubauen.
Die Hiobsbotschaften im Überwachungs- und Geheimdienstskandal reißen nicht ab: Gestern wurde bekannt, dass die US-amerikanische NSA und der britische GCHQ die Hersteller von SIM-Karten systematisch ausspioniert und unter anderem auch Schlüsselcodes abgefangen haben, mit deren Hilfe die Kommunikation der Nutzerinnen und Nutzer der Karten lückenlos überwacht werden kann. Bundesregierung und Europäische Kommission müssen endlich die Konsequenzen ziehen und dem systematischen Aufbohren digitaler Infrastrukturen und einer umfassenden Wirtschaftsspionage einen Riegel vorschieben.
Auf über 500 Rechnern auf der ganzen Welt haben Sicherheitsforscher von Kaspersky eine hochkomplexe Schadsoftware entdeckt, die offenbar aus den Schmieden des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA stammt. Die Schadsoftware wurde auch auf Rechnern bundesdeutscher Unternehmen gefunden. Der erneute Fund mutmaßlicher NSA-Schadprogramme müsste die Bundesregierung alarmieren. Derzeit ist jedoch nicht erkennbar, dass sie in irgendeiner Weise eine Antwort auf diese rechtsstaatlich gefährliche Entwicklung hat.
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