Am 27. April 2017 hat der Bundestag das von der Bundesregierung eingebrachte neue Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) verabschiedet. Die grüne Bundestagsfraktion hat dem Gesetz nicht zugestimmt, denn die verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken dagegen sind gravierend. Die Bundesregierung nutzt die aktuell gebotene Sicherheitsdiskussion zum Rückbau des Rechtsstaats und der Bürgerrechte. Mehr Sicherheit schafft sie dadurch nicht.
Das im Jahr 2008 aller Bedenken zum Trotz verabschiedete Gesetz wurde im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Richterinnen und Richter bemängelte unter anderem, dass das Gesetz weder den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, noch den notwendigen Schutz von Berufsgeheimnisträgern gewährleiste. Auch die oftmals fehlende richterliche Kontrolle wurde beanstandet. Darüber hinaus zeigte das Gericht dem Gesetzgeber weiteren Handlungsbedarf beispielsweise in Bezug auf den grenzüberschreitenden Austausch personenbezogener Daten auf. Der Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des BKA-Gesetzes erfüllt nun gleich mehrere dieser Auflagen nicht. Zu dieser Einschätzung gelangten auch die für die heutige Anhörung des Innenausschusses zum BKA-Gesetz geladenen Sachverständigen: Eine klare Mehrheit hielt den Gesetzesentwurf für fragwürdig und übereilt.
Im Februar hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum BKA-Gesetz debattiert. Wir Grüne kritisieren an dem Entwurf vor allem die Möglichkeit der präventiven Überwachung von "Gefährdern" durch elektronische Fußfesseln und die umfassende Vernetzung von Datensätzen. Bevor der Gesetzesentwurf in zweiter Lesung im Bundestag abgestimmt wird, beraten die Fachausschüsse darüber. Die Anhörung des Innenausschusses am 22. März wird öffentlich sein und Konstantin möchte Euch herzlich einladen, daran teilzunehmen! Alle weiteren Infos findet ihr hier.
Videoüberwachung und Vorratsdatenspeicherung; Sicherheit ist scheinbar nur zu haben, wenn Polizei und Sicherheitsbehörden mehr Zugriff auf die Daten der Bürger erhalten. Diesen Eindruck vermittelt zumindest so manche öffentliche Debatte. Dabei ist mehr Sicherheit auch mit anderen Bausteinen machbar: mehr Geld für die Polizei und die Sicherheitsbehörden, eine bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern beziehungsweise Polizei und Geheimdiensten oder strengere Regeln für Gefährder, von der elektronischen Fußfessel bis zur Abschiebung. Diese und weitere Fragen diskutiert Konstantin im Rahmen eines Berliner Pub-Talks mit dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter André Schulz. Mehr Infos zu Ablauf uns Anmeldung findet Ihr hier.
Am vergangenen Freitag fand die erste Beratung des Bundestags über den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des BKA-Gesetzes statt. Das im Jahr 2008 aller Bedenken zum Trotz verabschiedete Gesetz wurde im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für teilweise verfassungswidrig erklärt. Der Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des BKA-Gesetzes erfüllt nun gleich mehrere der Auflagen, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gemacht hat, nicht. Statt die gezielte Polizeiarbeit bei konkretem Verdacht mit rechtmäßigen Mitteln zu stärken, weitet die Bundesregierung erneut Massenüberwachungsmaßnahmen aus. Die Möglichkeit der präventiven Überwachung von Gefährdern durch elektronische Fußfesseln ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte. Im Bereich der IT-Datenhaltung nimmt die Bundesregierung einen grundlegenden Paradigmenwechsle vor. Datensätze sollen übergreifend miteinander vernetzt werden. Der zentrale Grundsatz der Zweckbindung ist somit bewusst ausgehebelt. Konstantins Rede zum BKA-Gesetz könnt Ihr hier nachschauen.
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