Im Februar 2011 wurde bei Demonstrationen in Dresden wegen des Verdachts auf die Begehung von Straftaten ermittelt. Den Ermittlungsbehörden wurden dabei im Rahmen von Funkzellenabfragen über eine Million Datensätze von Handynutzerinnen und -nutzern übermittelt. Das betraf Demonstrantinnen ebenso wie Anwohner, Journalisten wie Politikerinnen. Nachdem wir eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt hatten und deutlich wurde, dass die Bundesregierung keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, haben wir nun einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, der zum Ziel hat, Funkzellenabfragen rechtsstaatlich und bürgerrechtskonform zu begrenzen.
Bei Protesten gegen die Neonazi-Aufmärsche am 19. Februar 2011 ist es nach Polizeiangaben zu Ausschreitungen und 23 Fällen des schweren Landfriedensbruches gekommen. Zur Ermittlung der Täter wurden etwa eine Millionen Datensätze von Anwohnern, Demonstranten und auch von Abgeordneten erhoben. Während das Thema von uns also weiterhin im Bundestag thematisiert wird, sind auch die sächsischen Grünen weiterhin sehr aktiv. An dieser Stelle der Hinweis auf eine interessante Veranstaltung in Dresden.
Nach der umfangreichen Auswertung von Handy-Verbindungsdaten bei Anti-Naziprotesten in Dresden kommt scheibchenweise die Wahrheit ans Licht. Zunächst hatte das sächsische Innenministerium in einem Bericht von 460 ausgewerteten Datensätzen gesprochen. Dann kommt heraus, dass in Sachsen auch Namen, Adressen und Geburtsdaten von mehr als 40.000 Handynutzern ermittelt worden waren.
Bei Protesten gegen die Neonazi-Aufmärsche am 19. Februar 2011 ist es nach Polizeiangaben zu Ausschreitungen und 23 Fällen des schweren Landfriedensbruches gekommen. Zur Ermittlung der Täter wurden etwa eine Millionen Datensätze von Anwohnern, Demonstranten und auch von Abgeordneten erhoben. Nach öffentlicher Kritik an der Art und Weise der Ermittlungen wurde am 27. Juni 2011 die Versetzung des Polizeipräsidenten bekannt gegeben. Wir Grünen wollen von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage nun wissen, ob sie Änderungsbedarf in der Strafprozeßordnung sieht.
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