In unregelmĂ€ĂŸigen AbstĂ€nden berichten wir in unserer Rubrik “Aus den LĂ€ndern” ĂŒber Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den BundeslĂ€ndern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den LĂ€ndern ĂŒber aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Matthi Bolte einen Gastbeitrag verfasst, in dem er ĂŒber die BemĂŒhungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens berichtet, Freifunk-Netzewerke auszubauen und Initiativen politisch stĂ€rker zu unterstĂŒtzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben am 18. Juni 2015 einen Freifunk-Router in der BundesgeschĂ€ftsstelle am Platz vor dem Neuen Tor installiert. Damit kann jede Person im Umfeld der grĂŒnen Parteizentrale kostenfrei ins Internet. Dazu hat Malte heute mit Michael Kellner, Politischer BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer und meiner Kollegin und Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Medien und Netzpolitik der GrĂŒnen, Marion Gehrke, noch einmal auf die Vorteile von Freifunk-Netzen aufmerksam gemacht.
Am 30. und 31. Mai fand in Bielefeld die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) der NRW GrĂŒnen statt. Aus netzpolitischer Sicht gibt es zwei spannende BeschlĂŒsse, ĂŒber die Malte knapp berichtet. Unter dem Titel „WLAN fĂŒr alle – ohne Überwachung und Abzocke!“ wurde mit ĂŒber 90% Zustimmung ein Beschluss zu Freifunk und Störerhaftung beschlossen. Abschluss der LDK war der einstimmige Beschluss: Klares Nein zur Vorratsdatenspeicherung!
Das Thema Störerhaftung ist seit Jahren Gegenstand intensiver politischer Debatten, auf die wir hier immer wieder aufmerksam gemacht haben. Heute hat die Bundesregierung also tatsĂ€chlich ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetz hinsichtlich der Störerhaftung bei Funknetzen vorgestellt. Alle im Vorfeld befĂŒrchteten BefĂŒrchtungen sind tatsĂ€chlich eingetroffen. Tabea als Sprecherin fĂŒr digitale Infrastruktur und Konstantin als netzpolitischer Sprecher haben ihn scharf kritisiert. Wer noch einen Beweis braucht, dass die Bundesregierung mit den Herausforderungen des digitalen Wandels maßlos ĂŒberfordert ist, hat ihn heute geliefert bekommen.
Die Diskussion ĂŒber die Störerhaftung bei WLan wird seit Jahren Ă€ußerst intensiv gefĂŒhrt. Seit langem liegen deutliche Aufforderungen einzelner LĂ€nderparlamente, des Bundesrats, der Justizministerkonferenz und vielen anderen vor, die alle das gleiche Ziel verfolgen, nĂ€mlich die durch ein Urteil des BGH im Jahr 2010 entstandene Rechtsunsicherheit zu beheben und die im Telemediengesetz (TMG) vorgesehene Providerprivilegierung auszuweiten. Auch im Bundestag war die Störerhaftung in den letzten Jahren wieder und wieder Gegenstand intensiver Diskussionen, sowohl im Plenum als auch in den FachausschĂŒssen. Eigentlich besteht zwischen den Fraktionen seit langem Einigkeit, die bestehende Rechtsunsicherheit zu beheben. Dennoch schafft es die Bundesregierung seit Jahren nicht, sich hierzu durchzuringen. Netz- aber vor allem auch auch wirtschaftspolitisch ist dies ein wahres Trauerspiel. Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke legen wir nun einen Gesetzesentwurf vor.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird seit langem kontrovers auf politischer Ebene diskutiert. Das „Sommer unseres Lebens“-Urteil des Bundesgerichtshofes im Mai 2010 hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit auf Seiten von WLAN-Betreibern gefĂŒhrt. Folge des Urteils war, dass viele StraßencafĂ©s aber zum Beispiel auch Hotels ihre Angebote stark eingeschrĂ€nkt oder gleich komplett eingestellt haben. Kritiker des Urteils, darunter zahlreiche Juristen aus dem IT-Bereich, haben immer wieder darauf verwiesen, dass der BGH in seinem Urteil des maßgeblichen Paragraphen des Telemediengesetzes (TMG) nicht berĂŒcksichtigt hat. Nun liegen ein Antrag und ein Gesetzesentwurf zur parlamentarischen Beratung vor. Wir begrĂŒĂŸen zwar die Intention beider Initiativen, sehen jedoch auch jeweilieg SchwĂ€chen, so dass wir in KĂŒrze einen eigenen Gesetzesvorschlag unterbreiten werden.
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