Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gibt es - nicht nur innerhalb der schwarz-gelben Koalition - eine intensive Diskussion um dieses Mittel der Strafverfolgung, seinen Nutzen und die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme, die insofern einen rechtsdogmatischen Dammbruch darstellt, als dass die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger verpflichtend anlasslos und verdachtsunabhängig auf Vorrat gespeichert werden. Gerade hat die Europäische Kommission Deutschland eine letzte Frist gesetzt, die bestehende Richtlinie umzusetzen. Der Zeitpunkt dieser Fristsetzung überasscht aus meheren Gründen. Nun wurde bekannt, dass sich Innenminister Friedrich, der innerhalb der Bundesregierung eigentlich nicht die Federführung in Sachen Vorratsdatenspeicherung innehat, ein Schreiben an die Europäische Kommission verfasst hat, in dem er die "Nichtumsetzung" bemängelt. Zu dem Schreiben des Innenministers und möglichen Auswirkungen hat Konstantin eine parlamentarische Frage an die Bundesregierung gerichtet.
Die Debatte, ob Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen Warnhinweise an ihre Kunden verschicken sollen, wurde in den letzten Wochen und Monaten intensiv geführt – auch da die FDP-Bundesjustizministerin entsprechende Warnhinweismodelle ablehnt, gleichzeitig aber das ebenfalls von der FDP geführte Bundeswirtschaftsministerium kürzlich eine Studie der Fachhochschule Köln hat erstellen lassen, die sich für ein solches “vorgerichtliches Mitwirkungsmodell” ausspricht. Der Branchenverband eco hat ein rund 40-seitiges Gegengutachten in Auftrag gegeben, das unter der Leitung des renommierten Professor Hoeren erstellt wurde und zu dem Schluss kommt, dass derartige Modelle aus vielfältigen Gründen rechtswidrig sind. Anlässlich höchst widersprüchlicher Aussagen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung bezüglich in Sachen Warnhinweismodellen hat Konstantin im Rahmen der gestrigen Parlamentarischen Fragestunde eine Frage an die Bundesregierung gerichtet.
Anlässlich höchst widersprüchlicher Aussagen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung in Sachen ACTA hat Konstantin im Rahmen der morgigen Parlamentarischen Fragestunde mehrere Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Die von Konstantin eingereichten Fragen, die die Bundesregierung morgen beantworten wird, dokumentieren wir hier.
Vor Kurzem haben sich die Regierungen von 46 Ländern in New York am Rande der UN-Generalversammlung auf Initiative der USA und Brasiliens offiziell zur Open Government Partnership (OGP) zusammengeschlossen. Ziel des Zusammenschlusses ist es, politische Offenheit, Transparenz und Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zu fördern. Kurz nach dem Zusammenschluss der 46 Länder sind weitere Länder der Initiative beigetreten. Insgesamt erfüllen 80 Länder, darunter auch Deutschland, die Beitrittskriterien und wurden demnach eingeladen, sich an der Partnerschaft zu beteiligen. Die Liste der Länder, die in naher Zukunft der Initiative beitreten wollen, ist lang - Deutschland ist bislang leider nicht dabei. Zahlreiche Vertreter der Zivilgesellschaft drängen nun auf eine rasche Entscheidung Deutschlands, um dem Thema Open Government hierzulande neuen Schwung zu verleihen. Wir unterstützen diese Forderung und haben die Bundesregierung nach ihren Gründen für die Nicht-Teilnahme Deutschlands gefragt.
Wir Grünen haben immer darauf verwiesen, dass wir es grundsätzlich richtig finden, von Papier auf elektronische Übermittlungsverfahren umzustellen. Dennoch war frühzeitig klar: ELENA war von vornherein vollkommen aus dem Ruder gelaufen - sowohl was die zu übermittelnden Daten, als auch was die Kosten des Verfahrens angeht. Beides haben wir bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes beklagt.
Das Internet Governance Forum der Vereinten Nationen (UN) hat eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die zentralen Fragen der globalen Netzpolitik zu beantworten diskutieren. Jedoch läuft in diesem Jahr das Mandat des einst im Rahmen des Weltgipfels der Informationsgesellschaft eingerichteten Forums aus.
Archive