Facebook, Google, Apple, Microsoft – alle diese Namen sind mit aktuellen Datenschutzskandalen verknüpft. Das Vertrauen der Bundesbürger in den Schutz ihrer Daten ist gestört. Der erste Bundesinnenminister der schwarz-gelben Koalition, Thomas de Maiziere, hatte u.a. in seiner vielbeachteten netzpolitischen Rede gesetzliche rote Linien für den Schutz des Persönlichkeitsrechts im Internet angekündigt. Diese sollten unabhängig von Selbstregulierungsanstrengungen der Industrie etwa im Fall der sog. Geodaten-Panoramadienste kommen. Man hatte sich damit für das Modell der regulierten Selbstregulierung entschieden, sogar ein Referentenentwurf kursierte. Nun musste die Bundesregierung auf eine Frage Konstantins eingestehen, dass das "Rote-Linien-Gesetz" niemals kommen wird. Eine weitere schwarz-gelbe Blamage im Bereich des Datenschutzes.
Im September 2011 haben sich am Rande der UN-Generalversammlung in New York die Regierungen von knapp 50 Ländern auf Initiative der USA und Brasiliens offiziell zur Open Government Partnership (OGP) zusammengeschlossen. Zahlreiche Vertreter der Zivilgesellschaft drängen seit langem auf eine raschen Beitritt Deutschlands zur Open Government Partnership. Wir Grünen unterstützen die Forderung der zivilgesellschaftlichen Akteure seit langem. Um die Bereitschaft zu steigern, der Initiative eventuell doch noch zeitnah beizutreten, hat Konstantin der Bundesregierung vor Kurzem eine weitere Frage bezüglich des deutschen Engagements im Rahmen der Open Government Partnership gestellt. Nun liegt die Antwort vor.
Im September 2011 haben sich am Rande der UN-Generalversammlung in New York die Regierungen von knapp 50 Ländern auf Initiative der USA und Brasiliens offiziell zur Open Government Partnership (OGP) zusammengeschlossen. Formuliertes Ziel des Zusammenschlusses ist es, politische Offenheit, Transparenz und Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit der Zivilgesellschaft zu fördern. Die Bundesregierung sieht sich bislang, trotz einer innerhalb der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Ausdruck gekommenen, fraktionsübergreifenden Einigkeit bezüglich der zentralen Bedeutung des Themas für die moderne Wissens- und Informationsgesellschaft, außer Stande, der Initiative beizutreten und verweist darauf, sich zunächst auf die nationale Ebene konzentrieren zu wollen. Das ist angesichts der zunehmenden multilateralen Kooperation der internationalen Staatengemeinschaft in dem Bereich nicht nachvollziehbar und so fordern wir Grünen die Bundesregierung seit langem, wie zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, dazu auf, der Open Government Partnership beizutreten.
Im Rahmen der letzten parlamentarischen Fragestunde habe ich die Bundesregierung zum Thema Videoüberwachung am Arbeitsplatz befragt und wollte insbesondere wissen, welche Konsequenzen sie aus den letzten Datenschutz-Skandalen zieht. Die Antwort der Bundesregierung ist weitestgehend nichtssagend. Eine Einschränkung der Videoüberwachung von Beschäftigten ist nicht vorgesehen.
Im Dezember diesen Jahres findet die Weltkonferenz für Internationale Kommunikation (WCIT) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) statt. Die Internationale Fernmeldeunion ist eine zwischenstaatliche Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Auf der Weltkonferenz für Internationale Kommunikation wird die seit 1988 gültige International Telecommunication Regulations (ITRs) überarbeitet, mit der zentrale Richtlinien für Infrastrukturen des Netzes festlegt werden können. Wenn auch bisher wenig beachtet, können auf dieser Konferenz wichtige Entscheidungen über die infrastrukturelle Freiheit des Internets getroffen werden. Im Vorfeld der Vorbereitungen der Konferenz mehren sich besorgte Stimmen, dass durch die Überarbeitung der "International Telecommunications Regulations" Einschränkungen der Internet-Infrastrukturen an ICANN, IANA, W3C und anderen internationalen Organisationen vorbei durchgesetzt werden könnten. Konstantin hat die Bundesregierung bezüglich ihrer Positionen befragt.
Das ACTA-Abkommen steht kaum vor dem Aus und schon droht mit der für den Herbst diesen Jahres geplante Novellierung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern (IPRED) der nächste Versuch, die Urheberrechtsdurchsetzung zu verschärfen. In einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung wollte Konstantin von der Bundesregierung wissen ob "Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung an dem am "Welttag des Geistigen Eigentum" am 26. April 2012 von der Europäischen Kommission veranstalteten Workshop über eine mögliche Neufassung der Richtlinie zur Durchsetzung des geistigen Eigentums (IPRED - Intellectual Property Rights Enforcemant Directive) der Europäischen Kommission teilgenommen" haben und welche Position die "Bundesregierung bezüglich der Notwendigkeit einer Neufassung der entsprechenden Richtlinie" vertrat und vertritt. Hier die Antwort der Budnesregierung.
Vor Kurzem haben die europäischen Regulierer erste Ergebnisse einer Studie vorgelegt, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen. Wir hatten ausführlich über die Studie und deren Inhalt berichtet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Studie und der vorab in Kurzform präsentierten Ergebnisse hatte ich die Bundesregierung im Rahmen der letzten parlamentarischen Fragestunde gefragt, ob sich an ihrer Position bezüglich der Notwendigkeit, hier gesetzgeberisch tätig zu werden, etwas verändert hat. Durch ihre Antwort zeigt die Bundesregierung einmal mehr, dass ihr die Wahrung der Netzneutralität kein so wichtiges Anliegen ist, wie sie gerne suggeriert.
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