Anlässlich neuer Medienberichte, wonach der Bundesnachrichtendienst (BND) über Jahre Daten deutscher Bürger an die National Security Agency (NSA) weitergegeben hat, habe ich heute als Obmann im Untersuchungsausschuss gemeinsam mit meinem Stellvertreter im Untersuchungsausschuss und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Hans-Christian Ströbele, die Bundesregierung aufgefordert, nun endlich alle Karten auf den Tisch zu legen. Die Aufklärung werden wir sowohl im Untersuchungsausschuss als auch im Parlament auch weiterhin entschlossen vorantreiben. Die Bundesregierung darf diese nicht länger hintertreiben. Sie muss endlich alle Karten auf den Tisch legen und der offenkundig verfassungs- und menschenrechtswidrigen Praxis der Dienste Einhalt gebieten.
In den letzten Wochen und Tagen haben wir hier immer wieder über die „Digitale Agenda“ der Bundesregierung berichtet. Unsere Kritik richtete sich sowohl gegen den Inhalt der „Agenda“, die ihren Namen nicht verdient, als auch gegen das Vorgehen der Bundesregierung, die immer wieder Beteiligung in Aussicht gestellt hatte, letztendlich aber weder den gleichnamigen Ausschuss „Digitale Agenda“ des Bundestages, noch die Zivilgesellschaft am Erarbeitungsprozess beteiligten. Angesichts der Nicht-Beteiligung von Parlament und Zivilgesellschaft an der Erarbeitung der „Digitalen Agenda“ ist es beinahe nur eine unbedeutende Anekdote am Rande, dass auch der „Digital Champion“ der Bundesregierung, Gesche Joost, nach eigener Auskunft ebenfalls nicht an der Erarbeitung beteiligt wurde - wie die Bundesregierung nun auf Nachfrage von .
Derzeit ist das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP in aller Munde. Kaum bekannt ist, dass parallel zahlreiche, durchaus vergleichbare internationale Abkommen verhandelt werden, eines davon ist das transatlantische Freihandelsabkommen für Dienstleistungen (TISA: Trade Service Agreement). Nach Veröffentlichungen von Verhandlungsdokumenten wurde immer wieder die Sorge geäußert, dass es durch die Geheimverhandlungen zu einer Absenkung von deutschen und europäischen Datenschutzstandards kommen könnte. Hierzu hat Konstantin die Bundesregierung befragt. Sie macht sich offenbar wenig Sorgen.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, in der sich zahlreiche Länder zusammengeschlossen haben, um gemeinsam die Themen Open Government und Open Data voranzutreiben. Deutschland erfüllt die Voraussetzungen für einen Beitritt, hat von der Möglichkeit bisher trotz vielfältiger Aufforderungen jedoch - leider - keinen Gebrauch ge­macht. Seit langem fordern zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure den Beitritt Deutschlands zur Open Government Partnership. Wir haben diese Forderung als Grüne stets unterstützt. Das tun wir auch weiterhin - und haben die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Äußerungen von Vertreter der Bundesregierung, die einen Beitritt wiederholt in Aussicht gestellt haben, noch einmal nachgehakt, wann tatsächlich mit einem Beitritt zu rechnen ist.
Nach der Antwort auf eine erste schriftliche Frage von Konstantin schien es zunächst so, als hätte die schwarz-gelbe Bundesregierung aus den von ihr bei ACTA gemachten Fehlern nichts gelernt. So verwies sie, obwohl bereits ein entsprechendes Verhandlunmgsmandat vorlag, blumig darauf, dass hohe Schutzstandards im Bereich des Urheberrechts im Interesse der deutschen Wirtschaft seien und ließ wenig Symphatien für mehr Transparenz und eine Beteiligung der Zivilgesellschaft am weiteren Verhandlungsprozess erkennen. Erst durch eine weitere schriftliche Nachfrage scheint es innerhalb der Bundesregierung - wenn auch langsam - zu einem gewissen Umdenken zu kommen. Das ist zu begrüßen. Das weitere Vorgehen von CDU/CSU und FDP in Sachen TAFTA werden wir aufmerksam verfolgen.
Die Bundesregierung scheint aus den Erfahrungen im Zuge der Verhandlungen des sogenannten, letztendlich gescheiterten ACTA-Abkommens wenig gelernt zu haben. Maßgeblich für dessen Scheitern war eine absolut unzureichende Transprarenz der Verhandlungen und eine mangelnde Beteiligung der nationalen Parlamente sowie der Zivilgesellschaft. Nun stehen die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika vor der Tür. Auf meine Frage, ob sie über den Inhalt eines ersten Entwurfs des Verhandlungsmandats berichten kann, schweigt sich die Bundesregierung aus und verweist stattdessen nebulös auf andere Abkommen der EU mit Drittstaaten. Die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage lässt nur einen Schluss zu: Die Bundesregierung scheint bei dem neuen Abkommen die gleichen Fehler machen zu wollen, wie sie sie bereits bei ACTA gemacht hat.
Konstantin unterstützt die Forderung zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen nach mehr Transparenz und einer tatsächlichen Diskussion über die Inhalte, die Teil des neu zu verhandelnden TAFTA-Abkommens sein werden. Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung bis heute an den maßgeblichen Inhalten des ACTA-Abkommens festhält und nur durch anhaltende, massive gesellschaftliche Proteste von Zivilgesellschaft und Opposition überhaupt dazu gebracht werden konnte, das ACTA-Abkommen auf Eis zu legen, befürchtet auch Konstantin, dass die Bundesregierung die bei ACTA gemachten Erfahrungen nun bei TAFTA wiederholen könnte.
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